Paris – 22.09.2026: Frankreich hat dem Regierungsflugzeug des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu auf dessen Reise nach New York den Überflug des französischen Staatsgebiets erlaubt. Nach Angaben von Franceinfo handelt es sich um das fünfte Mal, dass Netanjahu den französischen Luftraum nutzen konnte, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt. Der israelische Regierungschef reist zur Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Für ausländische Staatsluftfahrzeuge gilt in Frankreich ein besonderes Genehmigungsverfahren. Das zuständige Ministerium erläutert, dass solche Überflüge einer diplomatischen Dauer- oder Einzelerlaubnis der französischen Regierung bedürfen. Paris entscheidet darüber im Rahmen seiner staatlichen Souveränität und unter Berücksichtigung diplomatischer sowie sicherheitspolitischer Belange. Rechtlich ist die Erlaubnis zum Überflug von einer Einreise Netanjahus nach Frankreich zu unterscheiden.
Der Internationale Strafgerichtshof erließ am 21. November 2024 Haftbefehle gegen Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joaw Gallant. Die Richter sahen hinreichende Gründe für den Verdacht auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen. Zu den aufgeführten Vorwürfen gehören der Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung sowie Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Über Schuld oder Unschuld ist damit nicht entschieden.
Frankreich gehört zu den Vertragsstaaten des Römischen Statuts, der rechtlichen Grundlage des Gerichtshofs. Eine mögliche Festnahme würde für die französischen Behörden jedoch praktisch erst dann zum Thema, wenn sich eine gesuchte Person im Land befände. Der französische Luftraum unterliegt zwar der staatlichen Hoheitsgewalt. Aus dem Haftbefehl folgt nach der von Paris vertretenen Linie aber nicht unmittelbar die Pflicht, den bloßen Transit eines ausländischen Regierungsflugzeugs zu verhindern oder die Maschine zur Landung zu zwingen.
Politisch ist die Genehmigung dennoch heikel. Frankreich bekennt sich regelmäßig zur internationalen Strafjustiz und unterstützt eine diplomatische Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts. Gleichzeitig hält die französische Regierung ihre Gesprächskanäle nach Israel offen. Die erneute Erlaubnis macht sichtbar, wie Paris seine rechtlichen Verpflichtungen, seine außenpolitischen Beziehungen und die besonderen Regeln für Staatsluftfahrzeuge gegeneinander abwägt.
Netanjahus Reise nach New York hat für Israel erhebliches diplomatisches Gewicht. Vor den Vereinten Nationen kann er die Haltung seiner Regierung zum Krieg im Gazastreifen und zu den regionalen Sicherheitskonflikten darlegen. Die französische Entscheidung beschränkt sich auf die Nutzung des Luftraums. Sie hebt den Haftbefehl nicht auf und enthält keine strafrechtliche Bewertung der Vorwürfe, über die der Internationale Strafgerichtshof zu befinden hat.
Quellen
- Franceinfo
- Internationaler Strafgerichtshof
- Französisches Ministerium für ökologische Transformation und Verkehr
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).