Die Entscheidung der Straßburger Richter ist deutlich – und kommt nicht zum ersten Mal: Frankreich wurde am 15. Januar 2026 von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wegen unzumutbarer Haftbedingungen in der Maison d'arrêt von Straßburg verurteilt. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Urteilen, die seit Jahren ein strukturelles Problem des französischen Strafvollzugs offenlegen: Überbelegung, baulicher Verfall und mangelhafte sanitäre Verhältnisse.
Eine Haft, die als "unmenschlich und erniedrigend" gilt
Der Fall betrifft einen Mann, der zwischen April und Juli 2016 insgesamt 87 Tage in der Untersuchungshaftanstalt von Straßburg inhaftiert war. In dieser Zeit musste er bis auf vier Tage seine 9 m² große Zelle mit mindestens einem, teils sogar zwei weiteren Insassen teilen. Die Zustände, so urteilte die Europäische Menschenrechtskonvention, verstießen gegen Artikel 3 der Konvention, der unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet.
Die Richter stützten sich dabei auf eine Vielzahl unabhängiger Quellen – unter anderem Berichte des Contrôleur général des lieux de privation de liberté (CGLPL), der seit Jahren regelmäßig auf Missstände im französischen Justizvollzug hinweist. Die genannten Mängel reichen von veralteter Infrastruktur über mangelnde Hygiene bis hin zu fehlender Privatsphäre – etwa durch Toiletten, die offen neben Betten und Essbereichen installiert sind, ohne Trennwände oder Sichtschutz. Auch die Duschen seien laut Urteil „manchmal eiskalt“, während Ratten- und Kakerlakenbefall zur täglichen Realität gehörten.
Systemversagen mit langer Vorgeschichte
Der jüngste Fall ist bereits das neunte Urteil dieser Art seit 2013, wie der Anwalt Patrice Spinosi betont, der zusammen mit dem Observatoire international des prisons (OIP) mehrere dieser Verfahren angestrengt hat. Insgesamt betrafen diese Urteile 42 Häftlinge – eine geringe Zahl, gemessen an der tatsächlichen Größenordnung des Problems. Viele Betroffene scheiterten laut Spinosi daran, den langwierigen und juristisch komplexen Weg bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen – aus Mangel an Ressourcen, Wissen oder Durchhaltevermögen.
Tatsächlich dokumentieren zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die OIP oder Human Rights Watch, seit Jahren systematisch das Phänomen der Überbelegung und Verwahrlosung im französischen Strafvollzug. Bereits 2020 stellte der damalige CGLPL in einem Sonderbericht fest, dass über 60 % der Untersuchungshaftanstalten überbelegt seien. In Straßburg liegt die Belegungsquote laut neuesten Zahlen regelmäßig bei über 140 %.
Strafvollzug zwischen politischem Stillstand und wachsendem Druck
Die strukturelle Krise der französischen Gefängnisse ist kein neues Thema, aber ein ungelöstes. Immer wieder kündigten Regierungen Reformen an – zuletzt 2018 unter Präsident Macron mit dem Versprechen von 15.000 neuen Haftplätzen bis 2027. Doch der Bau neuer Haftanstalten verläuft schleppend, während die Zahl der Inhaftierten weiter steigt: Anfang 2026 saßen laut dem französischen Justizministerium über 77.000 Menschen in Haft – ein historischer Höchststand.
Ein Grund ist das anhaltend hohe Niveau von Untersuchungshaft und kurzen Freiheitsstrafen, die in Frankreich vergleichsweise häufig verhängt werden. Gleichzeitig gibt es kaum ernsthafte politische Debatten über Alternativen zur Inhaftierung – etwa Bewährungsstrafen, elektronische Fußfesseln oder gemeinnützige Arbeit. Reformvorschläge treffen regelmäßig auf Widerstand: Teile der Öffentlichkeit und politische Kräfte – insbesondere im rechten Spektrum – interpretieren Maßnahmen zur Entlastung des Strafvollzugs häufig als vermeintliche „Laxheit“ gegenüber Kriminalität.
Ein Urteil mit Symbolkraft, aber begrenzter Wirkung
Der verurteilte Staat Frankreich muss dem betroffenen Ex-Häftling nun 7.400 Euro Schmerzensgeld zahlen. Juristisch ist das Urteil bindend – politisch bleibt fraglich, ob es mehr bewirken wird als die acht Urteile zuvor. Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Jahren wiederholt betont, dass der französische Staat strukturelle Reformen angehen müsse. Doch wirkliche Fortschritte sind bislang kaum erkennbar.
In einem Urteil von 2020 hatte der CEDH Frankreich zwar nicht kollektiv verurteilt, aber dem Staat auferlegt, innerhalb „angemessener Frist“ wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Überbelegung und Verbesserung der Haftbedingungen zu ergreifen. Seither haben sich einzelne Projekte auf den Weg gemacht – etwa in Marseille oder Caen. Doch sie wirken angesichts der Systemgröße wie Tropfen auf den heißen Stein.
Wie viele weitere Einzelklagen es braucht, bis daraus politischer Handlungsdruck erwächst, bleibt offen. Klar ist: Der französische Strafvollzug steckt in einer chronischen Krise – und der jüngste Urteilsspruch macht einmal mehr deutlich, dass er nicht nur ein innenpolitisches, sondern auch ein Problem der Menschenrechte darstellt.
Autor: P. Tiko