Paris – 01.10.2026: In französischen Apotheken können seit diesem Donnerstag bestimmte wiederverwendbare Menstruationsprodukte über die Krankenversicherung abgerechnet werden. Anspruch haben Versicherte unter 26 Jahren unabhängig von ihrem Einkommen sowie Empfängerinnen und Empfänger der ergänzenden solidarischen Krankenversicherung. Die Regelung gilt für ausgewählte Menstruationstassen und wiederverwendbare Periodenunterwäsche, die in der offiziellen Liste erstattungsfähiger Gesundheitsprodukte geführt werden.
Für Versicherte unter 26 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich 60 Prozent des festgelegten Preises. Eine ergänzende Krankenversicherung kann die übrigen 40 Prozent tragen, sofern der jeweilige Vertrag diese Leistung vorsieht. Dann ist üblicherweise keine Eigenzahlung erforderlich. Ohne entsprechenden Zusatzschutz müssen Käuferinnen und Käufer den nicht erstatteten Anteil selbst bezahlen.
Menschen mit ergänzender solidarischer Krankenversicherung erhalten die gelisteten Produkte unabhängig vom Alter vollständig finanziert. Dieses Angebot richtet sich an Versicherte mit geringen Einkünften. Die Abrechnung kann unmittelbar über die Apotheke erfolgen, sodass die Berechtigten den erstattungsfähigen Betrag nicht vorstrecken müssen.
Abgedeckt sind ausschließlich Modelle, die in der amtlichen Produktliste verzeichnet sind. Nicht jede in einer Apotheke angebotene Menstruationstasse oder Periodenunterwäsche fällt daher unter die neue Regelung. Nach Angaben der Krankenversicherung stammen die bislang gelisteten Produkte von fünf Herstellern. Das Gesundheitsministerium kann die Auswahl künftig ergänzen oder ändern.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Die Produkte müssen jedoch in einer Apotheke gekauft werden. Für die Abrechnung ist eine gültige Carte Vitale vorzulegen. Wer ergänzend versichert ist, sollte auch den Nachweis seiner Zusatzversicherung bereithalten. Vor dem Kauf empfiehlt es sich, in der Apotheke prüfen zu lassen, ob das gewünschte Modell tatsächlich auf der Erstattungsliste steht und welcher Preis anerkannt wird.
Die Kostenübernahme ist auf höchstens zwei wiederverwendbare Produkte innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Dieser Zeitraum beginnt mit dem ersten erstatteten Kauf. Dabei können Versicherte im Rahmen der Vorgaben unterschiedliche gelistete Produkte auswählen. Für Periodenunterwäsche gilt ein erstattungsfähiger Höchstpreis von 19 Euro, für Menstruationstassen liegt er bei 15,80 Euro. Liegt der Verkaufspreis darüber, kann eine zusätzliche Eigenzahlung entstehen.
Bei einer Periodenunterwäsche zum Höchstpreis von 19 Euro übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für eine Person unter 26 Jahren 11,40 Euro. Ohne ergänzende Absicherung bleiben 7,60 Euro zu zahlen. Apotheken sollen über die verfügbaren Modelle, die Voraussetzungen der Kostenübernahme und mögliche Eigenanteile informieren. Maßgeblich für die Abrechnung sind die amtliche Listung des Produkts, der jeweilige Versicherungsstatus und die Begrenzung auf zwei Produkte pro Zwölfmonatszeitraum.
Quellen
- Franceinfo: Erstattungsfähige Menstruationsprodukte in Apotheken
- Assurance Maladie: Erstattung wiederverwendbarer Menstruationsprodukte
- Assurance Maladie: Abgaberegeln für Apotheken
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).