Paris – 21.10.2026: Nach den Ausschreitungen bei den Protesten vom 17. und 18. Oktober verlangen französische Handelsvertreter einen wirksameren Schutz ihrer Geschäfte. Michel Picon, Präsident des Verbands kleiner und mittlerer Unternehmen U2P, sagte Franceinfo, viele Händler könnten keinen weiteren Tag mit Plünderungen und Zerstörungen verkraften. Zugleich warnte er Geschäftsinhaber davor, ihre Läden selbst zu verteidigen: Eine solche Reaktion könne sie in erhebliche Gefahr bringen.
Die Schäden verteilen sich auf mehrere Städte. Die Confédération des Commerçants de France bezifferte die Zahl der betroffenen Betriebe in einer ersten Erhebung auf rund 1.500, darunter viele unabhängige Geschäfte. In Grenoble berichtete die Industrie- und Handelskammer von verwüsteten und geplünderten Läden im Stadtzentrum. Vermummte Täter hätten dort Schaufenster eingeschlagen und Waren gestohlen.
Für kleine Betriebe reichen die Folgen weit über den unmittelbaren Sachschaden hinaus. Zerstörte Scheiben, beschädigte Einrichtungen und fehlende Ware können den Betrieb für Tage oder Wochen unterbrechen. Dazu kommen Ausgaben für Reparaturen, Sicherungsmaßnahmen und die Abwicklung mit den Versicherungen. Besonders schwer trifft dies Unternehmen mit geringen Rücklagen, deren Einnahmen von der täglichen Öffnung abhängen.
Die Regierung stellte am 20. Oktober ein Hilfspaket für geschädigte Unternehmen vor. Betroffene Arbeitgeber können Kurzarbeit beantragen; der Staat übernimmt nach Regierungsangaben die Entschädigung vollständig. Sie beträgt grundsätzlich 60 Prozent des Bruttolohns, für Beschäftigte zum gesetzlichen Mindestlohn 100 Prozent. Arbeitgeber können außerdem ihre Sozialabgaben für die kommenden drei Monate um bis zu zwölf Monate stunden lassen.
Steuerliche Zahlungsfristen sollen ohne Zuschläge verlängert werden können. Die staatliche Investitionsbank Bpifrance soll zinslose Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren anbieten. Handwerkskammern können Nothilfen von bis zu 1.500 Euro gewähren. Für besonders schwer geschädigte kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ist ein zusätzlicher Unterstützungsfonds vorgesehen.
Auch Versicherer und Banken sind in das Programm eingebunden. Die Frist für Schadensmeldungen wurde auf 30 Tage verlängert. Versicherungen sollen dringende Fälle bevorzugt bearbeiten, Vorschüsse leisten und die Sicherung beschädigter Geschäftsräume finanzieren. Banken wurden aufgefordert, betroffenen Kunden passende Liquiditätshilfen anzubieten. Ansprechpartner in den Départements sowie die Handels- und Handwerkskammern sollen Betriebe durch die Verfahren führen.
Die Forderungen der Händler betreffen zugleich die Vorbereitung weiterer Demonstrationen. Die Handelskammer Grenoble verlangt eine frühzeitige Abstimmung der Sicherheitskräfte, Zugangssperren für mutmaßliche Gewalttäter und eine bessere Unterrichtung der Berufsverbände. Picons Warnung vor Selbstjustiz folgt demselben Grundsatz: Für den Schutz von Menschen und Geschäften sind Polizei und staatliche Behörden verantwortlich.
Quellen
- Franceinfo
- Französisches Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
- Confédération des Commerçants de France
- Industrie- und Handelskammer Grenoble
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).