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Frankreich im Oktober: Entlastung an der Zapfsäule, höhere Kosten für Gas und Gesundheit

Für Millionen Haushalte in Frankreich beginnt der Oktober 2026 mit finanziellen Veränderungen, die in sehr unterschiedliche Richtungen weisen. Die Regierung weitet ihre Unterstützung für Berufspendler aus und erhöht die Wohnbeihilfen. Gleichzeitig steigen die Referenzpreise für Erdgas deutlich, während Reformen der Krankenversicherung für einen Teil der Versicherten höhere Eigenbeteiligungen bedeuten. Hinter den Einzelmassnahmen zeichnet sich ein…

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Für Millionen Haushalte in Frankreich beginnt der Oktober 2026 mit finanziellen Veränderungen, die in sehr unterschiedliche Richtungen weisen. Die Regierung weitet ihre Unterstützung für Berufspendler aus und erhöht die Wohnbeihilfen. Gleichzeitig steigen die Referenzpreise für Erdgas deutlich, während Reformen der Krankenversicherung für einen Teil der Versicherten höhere Eigenbeteiligungen bedeuten. Hinter den Einzelmassnahmen zeichnet sich ein grundsätzliches Muster französischer Sozialpolitik ab: Der Staat versucht, besonders exponierte Haushalte gezielt zu entlasten, während er zugleich den Kostendruck auf die Sozialversicherung begrenzen will.

100 Euro für Millionen Berufspendler

Besonders sichtbar ist die Verlängerung der Unterstützung für sogenannte «grands rouleurs», also Arbeitnehmer, die für ihren Beruf stark auf das Auto angewiesen sind. Das Programm wird für Oktober, November und Dezember fortgeführt und zugleich ausgeweitet.

Die Pauschale beträgt 100 Euro für die drei Monate. Nach Berechnungen der Regierung entspricht dies bei der zugrunde gelegten durchschnittlichen Fahrleistung einer Entlastung von ungefähr 40 Cent je Liter Kraftstoff. Rund 5,5 Millionen Menschen sollen grundsätzlich vom erweiterten Programm erfasst werden können.

Zu den entscheidenden Kriterien gehört die beruflich bedingte Fahrleistung. Anspruchsberechtigt können Arbeitnehmer sein, deren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mindestens 15 Kilometer beträgt oder die jährlich mindestens 8000 Kilometer beruflich mit dem Fahrzeug zurücklegen. Für Alleinstehende nennt das Finanzministerium eine Einkommensgrenze von rund 2050 Euro netto im Monat; für Haushalte gelten entsprechend höhere Grenzen.

Wer bereits von der bisherigen Unterstützung profitierte, soll die neue Zahlung automatisch erhalten. Neue Anspruchsberechtigte müssen dagegen einen Antrag stellen.

Daneben wird auch die freiwillige Kraftstoffprämie ausgeweitet, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren können. Sie kann nun bis zu 1000 Euro betragen und bleibt innerhalb der vorgesehenen Regeln steuer- und sozialabgabenfrei. Die Massnahmen stehen im Zusammenhang mit den erhöhten Energiepreisen infolge der Krise im Nahen Osten.

Erdgas verteuert sich um 6,3 Prozent

Während Autofahrer teilweise entlastet werden, müssen viele Gaskunden mit höheren Kosten rechnen. Der von der französischen Energieregulierungsbehörde CRE berechnete Referenzpreis für Erdgas steigt zum 1. Oktober um 6,3 Prozent einschließlich Steuern. Er erhöht sich im Durchschnitt von 172,05 Euro je Megawattstunde im September auf 182,88 Euro im Oktober.

Für Verbraucher mit einem an diesen Referenzwert gekoppelten Vertrag beziffert die CRE die zusätzliche Belastung allein für Oktober im Durchschnitt auf 5,28 Euro.

Allerdings trifft die Erhöhung keineswegs sämtliche der gut zehn Millionen französischen Haushalte mit Gasvertrag unmittelbar. Seit der Abschaffung des regulierten Gastarifs im Juli 2023 handelt es sich beim sogenannten prix repère nicht mehr um einen staatlich festgelegten Endkundenpreis. Er dient vielmehr als Orientierung für Verbraucher und Anbieter.

Rund 40 Prozent der privaten Gaskunden verfügten Ende 2025 über Verträge mit fest vereinbarten Preisen. Sie sind von der aktuellen Erhöhung zunächst nicht direkt betroffen. Bleiben die Marktbedingungen bis Jahresende weitgehend unverändert, könnte die durchschnittliche Gasrechnung 2026 nach Einschätzung der CRE dennoch rund zehn Prozent oder etwa 120 Euro über dem Vorjahresniveau liegen.

Krankenversicherung: höhere Eigenbeteiligung

Finanziell bedeutsam sind auch mehrere Änderungen im Gesundheitswesen. Eine davon betrifft Patienten mit einer affection de longue durée (ALD), also einer anerkannten chronischen oder schweren Langzeiterkrankung.

Bei sogenannten exonéranten ALD übernimmt die französische Krankenversicherung behandlungsbezogene Kosten grundsätzlich bis zur jeweiligen Erstattungsgrenze vollständig. Seit dem 1. Oktober gilt allerdings eine Ausnahme für Arzneimittel, deren medizinischer Nutzen offiziell als gering eingestuft wird.

Diese Medikamente werden nicht mehr allein aufgrund der ALD zu 100 Prozent übernommen. Für sie gilt grundsätzlich wieder der reguläre Erstattungssatz von 15 Prozent. Andere im Zusammenhang mit der anerkannten Langzeiterkrankung stehende Behandlungen bleiben von dieser Änderung unberührt.

Die finanzielle Wirkung hängt stark von der individuellen Therapie und von einer vorhandenen Zusatzversicherung ab. Gerade Patienten, die mehrere betroffene Medikamente dauerhaft benötigen und deren Zusatzversicherung die Differenz nicht vollständig übernimmt, können jedoch höhere laufende Kosten entstehen.

Medizinische Selbstbehalte steigen auf bis zu 140 Euro

Parallel dazu erhöht Frankreich die jährlichen Obergrenzen für zwei Formen der Patientenselbstbeteiligung.

Die Obergrenze der sogenannten medizinischen Franchise steigt von 50 auf 70 Euro pro Jahr. Auch bei der pauschalen Eigenbeteiligung an bestimmten Arztbesuchen, Untersuchungen und Laborleistungen erhöht sich die Jahresgrenze von 50 auf 70 Euro.

Damit können nicht befreite Versicherte künftig insgesamt bis zu 140 Euro jährlich selbst tragen – bislang waren es maximal 100 Euro.

Die einzelnen Abzüge bleiben dagegen unverändert. Bei Medikamenten beträgt die Franchise beispielsweise weiterhin einen Euro je Packung, bei paramedizinischen Leistungen einen Euro je Behandlung und bei Krankentransporten vier Euro. Für bestimmte ärztliche Leistungen und Untersuchungen gilt weiterhin eine pauschale Beteiligung von zwei Euro.

Ausgenommen sind unter anderem Minderjährige, Empfänger der staatlich unterstützten Zusatzversicherung Complémentaire santé solidaire sowie bestimmte Schwangere. Ab 2028 sollen die jährlichen Obergrenzen zudem regelmässig an die Inflation angepasst werden.

Wohnbeihilfen steigen nur leicht

Eine Entlastung gibt es für Empfänger französischer Wohnbeihilfen. Die APL sowie die verwandten Leistungen ALF und ALS werden zum 1. Oktober entsprechend der Entwicklung des Referenzindex für Mieten angepasst.

Dieser Index lag im zweiten Quartal 2026 um 1,15 Prozent über dem Vorjahreswert. Entsprechend sollen auch die Wohnbeihilfen um 1,15 Prozent steigen. Die Anpassung erfolgt automatisch durch die Familienkasse CAF beziehungsweise die landwirtschaftliche Sozialversicherung MSA.

Für einen Haushalt, der bislang beispielsweise 250 Euro monatlich erhielt, entspricht dies rechnerisch weniger als drei Euro zusätzlicher Unterstützung im Monat. Die Erhöhung fällt damit überschaubar aus, ist aber vor dem Hintergrund weiterhin hoher Wohn- und Energiekosten politisch relevant.

Wiederverwendbare Menstruationsprodukte werden erstattet

Eine seit der Sozialversicherungsreform von 2024 vorbereitete Neuerung tritt ebenfalls in Kraft. Bestimmte wiederverwendbare Menstruationsprodukte werden erstmals von der Krankenversicherung erstattet.

Die Regelung gilt für Versicherte unter 26 Jahren unabhängig vom Einkommen sowie für Empfängerinnen der Complémentaire santé solidaire unabhängig vom Alter. Erstattungsfähig sind zugelassene Menstruationstassen und Periodenunterwäsche, die über Apotheken abgegeben werden. Pro gleitendem Zwölfmonatszeitraum können zwei Produkte übernommen werden.

Bei unter 26-Jährigen trägt die Krankenversicherung je nach Produkt zwischen 55 und 65 Prozent der vorgesehenen Erstattungsgrundlage. Eine Zusatzversicherung kann den verbleibenden Anteil übernehmen. Für Begünstigte der Complémentaire santé solidaire beträgt die Erstattung 100 Prozent.

Die Massnahme verfolgt neben gesundheitspolitischen auch sozialpolitische Ziele: Wiederverwendbare Produkte sollen insbesondere jüngeren Menschen zugänglicher gemacht und die sogenannte Menstruationsarmut reduziert werden.

Einschnitt bei langen Krankheitsausfällen

Eine weitere Reform folgt am 15. Oktober. Sie betrifft bestimmte Arbeitnehmer und andere Versicherte mit lang andauernden Erkrankungen, die zwar als ALD anerkannt sind, aber nicht zur vollständigen Kostenbefreiung berechtigen.

Für solche nichtbefreienden ALD wird die maximale Sonderdauer der Krankengeldzahlung von bislang drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für ab dem 15. Oktober neu ausgestellte Krankmeldungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen für bereits laufende Fälle.

Wer am 15. Oktober bereits seit mehr als sechs Monaten krankgeschrieben ist, bleibt dagegen grundsätzlich unter der bisherigen Regelung. Auch bei einer exonéranten ALD, also einer schweren und kostenintensiven Erkrankung mit entsprechender Anerkennung, bleibt eine Krankengeldzahlung von maximal drei Jahren möglich.

Damit zeigt der Oktober besonders deutlich die zwei Seiten der gegenwärtigen französischen Sozial- und Wirtschaftspolitik. Auf der einen Seite versucht der Staat, externe Preisschocks bei Energie und Mobilität durch gezielte Transfers abzufedern. Auf der anderen Seite werden innerhalb der Krankenversicherung Eigenbeteiligung und Leistungsbegrenzungen ausgeweitet.

Für den einzelnen Haushalt lässt sich deshalb keine einheitliche Bilanz ziehen. Ein Berufspendler kann durch die Kraftstoffhilfe profitieren, während ein Gaskunde gleichzeitig höhere Energiekosten trägt. Ein Empfänger von Wohnbeihilfe erhält etwas mehr Unterstützung, während chronisch Kranke je nach Medikamenten und Versicherungsschutz zusätzliche Ausgaben tragen müssen. Die zahlreichen Änderungen zum 1. Oktober zeigen damit vor allem, wie stark Frankreich inzwischen versucht, soziale Absicherung zielgerichteter zu organisieren – und dabei die Grenze zwischen staatlicher Solidarität und individueller Kostenbeteiligung neu zu justieren.

P.T.

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