Politik & Gesellschaft

Frankreich legt Brüssel neue Regeln für soziale Netzwerke vor

Nach der teilweisen Aufhebung des Gesetzes zum Schutz Minderjähriger hat die französische Regierung der Europäischen Kommission einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Er soll den Zugang für unter 15-Jährige neu regeln.

Paris – 14.09.2026: Die französische Regierung hat der Europäischen Kommission eine überarbeitete Fassung ihrer geplanten Zugangsbeschränkung für soziale Netzwerke übermittelt. Damit reagiert sie auf die Entscheidung des Verfassungsrats vom 14. August. Das Gericht hatte die zentrale Bestimmung des im Juli verabschiedeten Gesetzes aufgehoben, das Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen sollte.

Der Verfassungsrat beanstandete vor allem die Reichweite der Vorschrift. Die verwendete Definition erfasste nicht allein einzelne Plattformen mit besonderen Risiken, sondern grundsätzlich Online-Dienste, auf denen Nutzer miteinander kommunizieren, Inhalte teilen oder Beiträge und andere Nutzer entdecken können. Ein derart umfassendes Verbot greife unverhältnismäßig in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit Jugendlicher ein, befand das Gericht.

Eine Altersgrenze schloss der Verfassungsrat damit nicht grundsätzlich aus. Der Gesetzgeber müsse jedoch genauer zwischen Diensten, Funktionen und Risiken unterscheiden. Zu berücksichtigen sind etwa Suchtgefahren, digitale Belästigung, problematische Empfehlungssysteme und der Zugang zu schädlichen Inhalten. Diesen Schutzinteressen stehen die Kommunikationsrechte Minderjähriger und der Schutz ihrer personenbezogenen Daten gegenüber.

Die Prüfung durch die Europäische Kommission ist für Paris ein weiterer rechtlicher Schritt. Das europäische Gesetz über digitale Dienste regelt bereits zentrale Pflichten von Online-Plattformen, darunter den Schutz Minderjähriger und den Umgang mit systemischen Risiken. Nationale Vorschriften dürfen dieses Regelwerk nicht durch widersprüchliche oder parallele Pflichten für Plattformbetreiber unterlaufen.

Bereits im Frühjahr hatte die Kommission Einwände gegen eine französische Notifizierung erhoben. Der damals diskutierte Entwurf unterschied zwischen besonders schädlichen Diensten und anderen Angeboten, deren Nutzung eine Zustimmung der Eltern voraussetzen sollte. Die später vom Parlament beschlossene Fassung kehrte dagegen zu einem allgemeinen Verbot für unter 15-Jährige zurück.

Das Parlament verabschiedete das Gesetz am 21. Juli; die Altersgrenze sollte zum Beginn des Schuljahres 2026 wirksam werden. Nach der Entscheidung des Verfassungsrats trat das Gesetz am 24. August ohne diese Kernbestimmung in Kraft. Andere Teile blieben bestehen, darunter die Ausweitung des Verbots privater Mobiltelefone an Gymnasien.

Die Regierung muss den Entwurf nun zugleich mit dem europäischen Plattformrecht und den Vorgaben des Verfassungsrats in Einklang bringen. Die Europäische Kommission bestätigte am 8. September den Eingang eines französischen Schreibens, äußerte sich aber zunächst nicht zum Inhalt. Aus den bisher bekannten Angaben geht nicht hervor, ob die neue Fassung erneut ein allgemeines Mindestalter festlegt oder stärker nach Diensten und ihren jeweiligen Risiken unterscheidet.

Quellen

  • Franceinfo
  • Conseil constitutionnel
  • Légifrance
  • Europäische Kommission TRIS
  • Europäische Kommission

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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