Paris – 23.07.2026: Die französische Regierung bereitet eine Verdoppelung der jährlichen Obergrenzen für medizinische Selbstbeteiligungen vor. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist kündigte am Donnerstag an, dass Versicherte künftig insgesamt bis zu 200 Euro statt bisher 100 Euro an Pauschalbeiträgen und Arzneimittel-Selbstbehalten tragen sollen. Die Ankündigung betrifft insbesondere Arztkonsultationen, Laborleistungen und erstattungsfähige Medikamente.
Konkret bestehen zwei voneinander getrennte Obergrenzen. Für die medizinische Franchise auf Arzneimittel, Leistungen nichtärztlicher Gesundheitsberufe und Krankentransporte gilt derzeit ein Jahresmaximum von 50 Euro je Person. Daneben gibt es eine pauschale Eigenbeteiligung bei Arztterminen, medizinischen Untersuchungen und biologischen Analysen, ebenfalls mit einem Höchstbetrag von 50 Euro. Beide Grenzen sollen auf jeweils 100 Euro steigen.
Damit würde sich die maximal mögliche Belastung aus diesen beiden Instrumenten auf 200 Euro pro Kalenderjahr erhöhen. Die Regierung verweist darauf, dass die Obergrenzen seit rund zwanzig Jahren nicht angepasst worden seien. Rist stellte die Maßnahme im Radiosender RMC als Teil einer Neuordnung der Gesundheitsfinanzierung dar. Angaben zum genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens und zur rechtlichen Umsetzung wurden in der Ankündigung nicht näher erläutert.
Die Regelung trifft nicht alle Versicherten gleichermaßen. Von der medizinischen Franchise sind unter anderem Minderjährige, Bezieher der ergänzenden solidarischen Krankenversicherung, Empfänger staatlicher medizinischer Hilfe sowie Schwangere ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat bis zwölf Tage nach der Geburt ausgenommen. Auch für bestimmte Leistungen und Behandlungen gelten Sonderregeln. Private Zusatzversicherungen übernehmen diese gesetzlichen Selbstbehalte in der Regel nicht.
Die finanzielle Bedeutung liegt vor allem bei Menschen mit regelmäßigem Behandlungsbedarf. Die staatliche Forschungsstelle Drees weist darauf hin, dass eine Anhebung der jährlichen Grenze die Kosten stärker auf ältere Haushalte und Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand konzentriert. Diese Gruppen erreichen den Höchstbetrag häufiger als andere Versicherte. Eine höhere Obergrenze verändert somit nicht nur die Gesamteinnahmen der Krankenversicherung, sondern auch die Verteilung der Belastung.
Politisch knüpft der Vorstoß an frühere Schritte an. Die Beträge je Medikamentenpackung, paramedizinischer Leistung und Krankentransport wurden bereits 2024 angehoben; die jährliche Franchisegrenze blieb damals jedoch unverändert. Die nun angekündigte Reform würde deshalb nicht primär einzelne Behandlungsakte verteuern, sondern den Spielraum erweitern, innerhalb dessen die Krankenkassen Selbstbehalte von häufig behandelten Patienten einziehen können.
Für das französische Gesundheitssystem ist die Frage institutionell heikel. Die gesetzlichen Selbstbeteiligungen sollen nach staatlicher Lesart Versicherte an den Kosten beteiligen, während die Krankenversicherung den weit überwiegenden Teil der medizinisch notwendigen Leistungen finanziert. Kritiker solcher Maßnahmen verweisen dagegen auf den Zugang zur Versorgung für chronisch Kranke und Haushalte mit geringem Einkommen. Entscheidend wird daher sein, welche Ausnahmen und sozialen Schutzmechanismen die Regierung in den noch ausstehenden Regelungstexten festschreibt.
Quellen
- franceinfo
- Assurance Maladie
- Drees
- Senat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).