Minister Farandou will ein generelles Verbot im Code du travail verankern – Prävention und medizinische Begleitung sollen ausgebaut werden
Die französische Regierung will den Kampf gegen den Drogenkonsum am Arbeitsplatz verschärfen. Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou kündigte am 17. Dezember vor der Nationalversammlung an, ein „generelles und absolutes Verbot, unter dem Einfluss psychotroper Substanzen zu arbeiten“ in den französischen Arbeitskodex (Code du travail) aufzunehmen. Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die bislang nur eine unternehmensinterne Regelung durch Betriebsordnungen vorsieht.
Die Ankündigung reiht sich ein in eine umfassendere politische Debatte über den zunehmenden Einfluss des Drogenhandels und -konsums in Frankreich – nicht nur in sozialen Brennpunkten, sondern zunehmend auch in beruflichen Kontexten. Farandous Vorstoß zielt auf eine rechtliche Klarstellung und ein stärkeres präventives Engagement der Betriebe.
Zwischen individueller Freiheit und kollektiver Sicherheit
Schon heute können Arbeitgeber laut geltendem Arbeitsrecht unangekündigte Drogentests durchführen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmensleitfaden dies explizit erlaubt und dass es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten handelt, etwa im Transport- oder Maschinenführungsbereich. Eine Weigerung, sich einem solchen Test zu unterziehen, kann bereits jetzt disziplinarische Konsequenzen bis hin zur Entlassung nach sich ziehen.
Doch diese Regelung basiert bislang auf unternehmensinterner Normierung und nicht auf einem übergeordneten gesetzlichen Verbot. Farandou will diese Lücke nun schließen. Die geplante Novelle soll ein deutliches Signal senden: Wer unter Drogeneinfluss arbeitet, verstößt nicht nur gegen unternehmensinterne Regeln, sondern gegen das Gesetz.
Prävention und Fürsorge rücken stärker in den Fokus
Gleichzeitig betonte der Minister, dass Repression allein nicht ausreiche. Im Rahmen des fünften Plans für Gesundheit am Arbeitsplatz, der im ersten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden soll, kündigte Farandou ein verstärktes Engagement in der Prävention an. Vorgesehen ist, dass die betriebsärztlichen Dienste stärker in die Aufklärung eingebunden werden und die Unterstützung von Beschäftigten mit Suchtproblemen verbessert wird.
Ziel sei es, so Farandou, die Arbeitgeber bei ihrer Verantwortung zu unterstützen – nicht nur durch Kontrolle, sondern auch durch Begleitung. Damit wird das Spannungsfeld zwischen individueller Verantwortung und betrieblichem Fürsorgeauftrag neu vermessen. Die Initiative deutet einen Paradigmenwechsel an: Weg von punktuellen Tests, hin zu einem systemischen Ansatz, der Prävention, Diagnose und Wiedereingliederung zusammendenkt.
Rechtlicher Rahmen bislang fragmentiert
Der rechtliche Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz ist in Frankreich bislang inkonsistent geregelt. Während der Code de la santé publique den Besitz und Konsum illegaler Drogen unter Strafe stellt – mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug und 3.750 Euro Geldstrafe, im Falle von Beamten oder Transportpersonal sogar bis zu fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Strafe – schweigt der Code du travail weitgehend zur Frage des Drogenkonsums im Berufsalltag.
Für Alkohol existieren hingegen klarere Vorschriften: Auf dem Arbeitsplatz ist nur der Konsum von Bier, Wein, Cidre und Poiré erlaubt – eine Regelung, die auf die tief verwurzelte Genusskultur Frankreichs verweist, aber in der Praxis für Kritik sorgt. Der Umgang mit härteren Substanzen ist hingegen kaum gesetzlich normiert – eine Leerstelle, die Farandous Vorschlag nun adressieren will.
Drogenkonsum als gesamtgesellschaftliches Phänomen
Die Diskussion über Drogen am Arbeitsplatz ist kein isoliertes Thema der Arbeitsmarktpolitik, sondern verweist auf ein tiefer liegendes gesellschaftliches Problem. Laut einer Untersuchung des Observatoire français des drogues et des tendances addictives (OFDT) von 2023 haben rund 9 % der arbeitenden Bevölkerung in Frankreich innerhalb des letzten Jahres Kokain konsumiert – eine deutliche Steigerung gegenüber 2015. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Leistungsdruck, wie die Finanzwirtschaft, das Gastgewerbe oder die Kreativindustrie.
Auch innerhalb der Politik wächst die Besorgnis über die zunehmende gesellschaftliche Normalisierung des Drogengebrauchs. Präsident Emmanuel Macron hatte im Oktober 2025 die Drogenpolitik zur „Frage der nationalen Souveränität“ erklärt und eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung des Drogenhandels angekündigt – mit einer Kombination aus Strafverfolgung, Sozialarbeit und Aufklärung.
Zwischen Symbolpolitik und strukturellem Wandel
Ob Farandous Vorstoß mehr ist als symbolische Gesetzgebung, wird sich an der praktischen Umsetzung zeigen. Kritiker warnen vor einem übermäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit der Beschäftigten und verweisen auf die Gefahr, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Drogenabhängige zu sozialer Stigmatisierung führen könnten.
Befürworter hingegen sehen in der geplanten Gesetzesänderung ein überfälliges Signal: Der Arbeitsplatz müsse ein geschützter Raum bleiben – nicht nur im Sinne der physischen Sicherheit, sondern auch als Ort der gesundheitlichen Integrität. Wie immer in der französischen Arbeitswelt, wird die Debatte auch eine politische Dimension haben: Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und medizinische Fachgesellschaften dürften sich bald mit eigenen Positionen zu Wort melden.
Dass der Vorstoß nicht isoliert bleibt, sondern eingebettet ist in eine breiter angelegte Strategie gegen Suchtverhalten und Drogenkriminalität, macht ihn politisch bedeutsam. Frankreich ringt nicht nur mit den Symptomen, sondern tastet sich an die Ursachen heran – mit einem Ansatz, der sowohl rechtlich als auch gesellschaftspolitisch nachwirken könnte.
Autor: P. Tiko