Politik & Gesellschaft

Frankreich rechnet Erlöse aus Hehlerei auf Sozialleistungen an

Nach den Plünderungen vom 17. Oktober sollen rechtskräftig verurteilten Tätern Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener Waren auf Sozialleistungen angerechnet werden. Eine Verwaltungsanweisung ergänzt den Kurs der Regierung, Verursacher stärker für Schäden haften zu lassen.

Paris – 19.10.2026: Die französische Regierung will Einnahmen aus dem Weiterverkauf gestohlener Waren künftig bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigen. Stadt- und Wohnungsminister Vincent Jeanbrun sowie Justizminister Gérald Darmanin haben nach Angaben von Franceinfo eine entsprechende Verwaltungsanweisung erlassen. Sie richtet sich gegen Menschen, die nach Plünderungen wegen Diebstahls oder Hehlerei rechtskräftig verurteilt werden.

Auslöser sind die schweren Ausschreitungen vom 17. und 18. Oktober am Rande landesweiter Proteste gegen die hohen Lebenshaltungskosten. Handelsminister Serge Papin bezifferte die Zahl der beschädigten oder geplünderten Geschäfte am 19. Oktober auf mehr als 3.000. Handelsverbände berichteten von erheblichen Schäden in zahlreichen Innenstädten. Eine abschließende Schätzung der Verluste lag zunächst nicht vor.

Die Anweisung soll verhindern, dass Gewinne aus illegalen Verkäufen bei der Prüfung von Leistungsansprüchen unberücksichtigt bleiben. Gemeint sind vor allem Waren, die nach den Plünderungen über digitale Verkaufsplattformen angeboten wurden. Nach der Darstellung des Ministeriums geht es nicht um eine zusätzliche Kürzung als Strafe, sondern darum, nachgewiesene Einnahmen als verfügbare Mittel in die Berechnung einzubeziehen.

Dieser Unterschied ist rechtlich erheblich. Eine Verwaltungsanweisung kann festlegen, wie Behörden bestehende Vorschriften anwenden; eine neue gesetzliche Sanktion kann sie nicht schaffen. Voraussetzung für die Anrechnung bleibt daher, dass Tat und Erlöse belastbar festgestellt werden. In der Praxis müssen Behörden nachvollziehen können, welche Waren verkauft wurden, woher sie stammten und welche Einnahmen tatsächlich erzielt wurden. Die Regelung erfasst somit nicht pauschal alle Verdächtigen oder Teilnehmer der Proteste.

Jeanbrun verbindet die Reaktion auf die Ausschreitungen mit der politischen Debatte über Sozialbetrug und die Finanzierung öffentlicher Schäden. Nach seinen Worten sollen Menschen, die den Handel und die öffentliche Ordnung schädigen und zugleich die Schattenwirtschaft speisen, für ihr Handeln einstehen. Darmanin hatte die Staatsanwaltschaften bereits angewiesen, mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen Tatverdächtige konsequent zu verfolgen.

Parallel bereitet die Regierung ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Schäden durch Gewalt und Sachbeschädigung im öffentlichen Raum vor. Der Senat soll den unter dem Schlagwort "casseurs-payeurs" bekannten Entwurf am 27. Oktober 2026 beraten. Die Vorlage soll die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegen Täter und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter erleichtern.

Für die betroffenen Unternehmen kündigte Premierminister Sébastien Lecornu einen besonderen Unterstützungsfonds an. Zudem sollen die Kosten der Kurzarbeit in unmittelbar geschädigten Betrieben vollständig vom Staat übernommen werden. Die Verwaltungsanweisung betrifft dagegen ausschließlich individuelle Leistungsansprüche rechtskräftig verurteilter Personen. Sie ersetzt weder strafrechtliche Sanktionen noch zivilrechtlichen Schadenersatz.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französische Regierung
  • Französischer Senat
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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