Paris – 20.10.2026: Das französische Parlament hat den sogenannten Code noir endgültig aufgehoben. Der Senat billigte den bereits von der Nationalversammlung angenommenen Gesetzentwurf am Dienstag ohne Gegenstimme und ohne Änderungen. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz hebt ausdrücklich den königlichen Erlass von März 1685 über versklavte Menschen auf den französischen Antillen sowie alle Vorschriften auf, die dessen Anwendung, Anpassung oder Ausweitung regelten.
Der Code noir war kein einheitliches Gesetzbuch im modernen Sinne, sondern ein Gefüge königlicher Erlasse aus den Jahren 1685 bis 1724. Die Bestimmungen ordneten das Verhältnis zwischen Kolonialherren und versklavten Menschen in französischen Besitzungen. Sie erklärten Menschen zu beweglichem Eigentum, regelten Zwangsarbeit, Religion und Familienverhältnisse und legten Strafen fest. Der französische Staat schuf damit einen rechtlichen Rahmen für das koloniale Sklavensystem.
Frankreich schaffte die Sklaverei erstmals am 4. Februar 1794 ab; unter Napoleon wurde sie wieder eingeführt. Ihre endgültige Abschaffung folgte am 27. April 1848. Der Code noir war daher seit Langem gegenstandslos und nach Auffassung vieler Juristen stillschweigend außer Kraft getreten. Ausdrücklich aufgehoben worden war er jedoch nie. Der Senat begründete die Neuregelung deshalb auch mit der Klarheit und Bereinigung des französischen Rechts.
Der Abgeordnete Max Mathiasin aus Guadeloupe hatte den Text eingebracht. Die Nationalversammlung nahm ihn am 28. Mai 2026 mit 254 Stimmen ohne Gegenstimme an. Bereits am 21. Mai hatte die Regierung das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Weil der Senat den Wortlaut unverändert übernahm, war kein Vermittlungsverfahren zwischen beiden Kammern nötig.
Über die formale Streichung hinaus enthält das Gesetz eine politische und historische Feststellung. Die Republik erkennt an, dass jene Texte, die Menschen zu Eigentum herabsetzten und ihre Deportation, Ausbeutung und gewaltsame Unterdrückung institutionalisierten, untrennbar mit dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Sklaverei und des Sklavenhandels verbunden sind. Damit knüpft der Beschluss an das Taubira-Gesetz vom 21. Mai 2001 an.
Binnen eines Jahres nach der Verkündung muss die Regierung dem Parlament einen Bericht vorlegen. Er soll noch geltende Bestimmungen kolonialen Ursprungs in den französischen Überseegebieten erfassen und ihre möglichen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Folgen untersuchen. Einbezogen werden sollen auch Auswirkungen auf Diskriminierung und Rassismus in Frankreich.
Der Bericht soll außerdem prüfen, welchen Raum Kolonialgeschichte, Sklavenhandel, Sklaverei und deren Abschaffung in den Lehrplänen einnehmen. Vorgesehen sind Vorschläge für Unterricht, Forschung und Erinnerungsarbeit. In Kraft tritt das Gesetz nach der Verkündung durch den Präsidenten der Republik.
Quellen
- Franceinfo
- Französischer Senat: Erläuterung des Gesetzes
- Französischer Senat: Gesetzgebungsdossier
- Französischer Senat: Text der Gesetzesvorlage
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).