Frankreich zieht die Grenzen der digitalen Schule neu. Vom Schuljahr 2026/27 an soll die Nutzung von Mobiltelefonen auch an den Lycées, den französischen Gymnasien, grundsätzlich untersagt sein. Präsident Emmanuel Macron hat die entsprechende gesetzliche Regelung promulgiert. Damit wird ein Verbot auf die Oberstufe ausgedehnt, das für Grundschulen und Collèges bereits seit 2018 gilt. Politisch ist die Botschaft eindeutig: Der Staat will die Schule stärker von der permanenten digitalen Präsenz abschirmen. Praktisch aber beginnt wenige Tage vor dem Schulstart die schwierigere Aufgabe – die Umsetzung in mehreren tausend Lycées.
Die Regelung ist Teil eines größeren politischen Projekts zum Schutz Minderjähriger vor den Folgen sozialer Netzwerke und übermäßiger Bildschirmnutzung. Bemerkenswert ist dabei, dass ausgerechnet das Smartphone-Verbot den verfassungsrechtlichen Streit um das Gesetz überstanden hat. Das ursprünglich zentrale Vorhaben, unter 15-Jährigen den Zugang zu sozialen Netzwerken zu untersagen, wurde vom französischen Verfassungsrat beanstandet. Die schulrechtliche Regelung blieb dagegen bestehen.
Ein Verbot mit langer Vorgeschichte
Frankreich beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage, wie weit digitale Geräte aus dem schulischen Alltag herausgehalten werden sollen. Bereits 2018 wurde die Benutzung von Mobiltelefonen in Grundschulen und Collèges gesetzlich untersagt. Damit gehörte Frankreich international zu den Vorreitern einer zunehmend restriktiven Schulpolitik gegenüber Smartphones.
Bislang verlief die Grenze jedoch beim Lycée. Dort konnten die Schulen selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Mobiltelefone benutzt werden durften. Viele Einrichtungen untersagten sie während des Unterrichts, ließen ihre Nutzung auf dem Schulhof oder in bestimmten Aufenthaltsbereichen jedoch zu.
Diese Autonomie wird nun eingeschränkt. Das Verbot wird zum gesetzlichen Regelfall. Die einzelnen Schulen behalten allerdings Spielraum bei seiner konkreten Ausgestaltung und bei Ausnahmen. Diese müssen im jeweiligen règlement intérieur, der Schulordnung, festgelegt werden.
Vorgesehen sind insbesondere Ausnahmen für pädagogische Zwecke sowie für Schüler, die aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen auf digitale Geräte angewiesen sind. Damit handelt es sich nicht um ein absolutes Verbot des Besitzes eines Smartphones, sondern vor allem um eine gesetzliche Einschränkung seiner Nutzung während der Schulzeit.
Macron macht die Bildschirmfrage zur politischen Angelegenheit
Für Emmanuel Macron ist das Thema längst mehr als eine schulorganisatorische Detailfrage. Der Präsident hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalen Risiken zu einem persönlichen politischen Projekt gemacht. Dahinter steht eine breitere Debatte über Konzentrationsfähigkeit, Schlaf, Cybermobbing, soziale Netzwerke und die psychischen Folgen permanenter Erreichbarkeit.
Das französische Bildungsministerium verweist auf eine 2025 veröffentlichte Untersuchung von Ipsos für das Centre national du Livre. Danach verbringen 15- bis 19-Jährige durchschnittlich 5 Stunden und 19 Minuten täglich vor Bildschirmen.
Die Regierung verbindet das Smartphone-Verbot deshalb mit einer umfassenderen Strategie eines „numérique raisonné“, eines maßvollen Umgangs mit digitalen Technologien. Dazu gehören neben der Einschränkung von Mobiltelefonen auch Regeln zur digitalen Kommunikation zwischen Schulen, Schülern und Familien. So soll beispielsweise eine Art Recht auf digitale Nichterreichbarkeit gestärkt werden.
Politisch ist die Argumentation leicht nachvollziehbar: Die Schule soll wieder stärker ein Raum sein, in dem Aufmerksamkeit nicht permanent mit privaten Nachrichten, Videos, sozialen Netzwerken und Benachrichtigungen konkurriert.
Ob ein gesetzliches Verbot dieses Ziel tatsächlich erreicht, ist eine andere Frage.
Der Verfassungsrat stoppte Macrons weitergehenden Plan
Gerade der rechtliche Weg des Gesetzes zeigt die Grenzen staatlicher Regulierung.
Das Parlament hatte am 21. Juli einen Kompromiss beschlossen. Im Senat stimmten 243 Mitglieder dafür und lediglich zwei dagegen; in der Nationalversammlung wurde der Text anschließend mit 279 gegen 81 Stimmen angenommen. Neben dem Smartphone-Verbot enthielt er vor allem Macrons politisch weit ambitionierteres Vorhaben, Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken weitgehend zu untersagen.
Dieser Teil scheiterte vor dem Conseil constitutionnel. Die Verfassungsrichter sahen in der weitreichenden Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit. Der Präsident beauftragte die Regierung daraufhin, einen neuen, juristisch robusteren Text auszuarbeiten.
Wichtig ist allerdings eine juristische Präzisierung: Der Verfassungsrat entschied nicht inhaltlich über das Smartphone-Verbot an den Lycées. Gegenstand seiner Prüfung war die Regelung über die sozialen Netzwerke. Dass das Handyverbot nun in Kraft treten kann, bedeutet daher nicht, dass die Verfassungsrichter es ausdrücklich gebilligt hätten.
Für Macron bleibt dennoch ein politischer Teilerfolg. Während sein größeres Projekt zur Regulierung sozialer Netzwerke vorerst gescheitert ist, kann zumindest die schulische Komponente unmittelbar umgesetzt werden.
Zwischen Verbot und digitalisiertem Schulalltag
Gerade hier offenbart sich allerdings ein Widerspruch der französischen Bildungspolitik. Das Smartphone soll aus der Schule verschwinden, während der Schulalltag selbst in den vergangenen Jahren immer stärker digitalisiert worden ist.
Bei den Beratungen im Senat wurde darauf ausdrücklich hingewiesen. Mobiltelefone dienen Schülern inzwischen nicht nur der privaten Kommunikation. Über digitale Plattformen werden Stundenpläne, Hausaufgaben, Noten und schulische Mitteilungen abgerufen. Teilweise übernehmen Smartphones sogar Funktionen beim Zugang zur Kantine oder zu anderen schulischen Diensten.
Die Politik muss damit ein Problem lösen, das sie teilweise selbst geschaffen hat: Über Jahre wurden digitale Verwaltungs- und Kommunikationssysteme ausgebaut, deren Nutzung häufig voraussetzt, dass Schüler jederzeit Zugang zu einem vernetzten Gerät besitzen. Nun soll ausgerechnet das am weitesten verbreitete Endgerät während des Schultages weitgehend verschwinden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob Jugendliche ihr Telefon benutzen dürfen. Schulen müssen klären, welche digitalen Dienste weiterhin notwendig sind und über welche Geräte sie erreichbar sein sollen.
Die Umsetzung dürfte von Schule zu Schule variieren
Auch organisatorisch ist die Lage komplizierter, als es die politische Formel eines „handyfreien Lycée“ vermuten lässt.
Die Schulordnungen müssen die Modalitäten des Verbots und mögliche Ausnahmen festlegen. Dazu gehören Fragen, die im Alltag erhebliche Bedeutung haben: Bleibt das Telefon ausgeschaltet in der Schultasche? Muss es beim Betreten des Gebäudes abgegeben werden? Werden Schließfächer oder spezielle Aufbewahrungssysteme benötigt? Was geschieht bei einem Verstoß? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Gerät vorübergehend eingezogen werden?
Bereits im parlamentarischen Verfahren hatten Senatoren vor praktischen Schwierigkeiten gewarnt. Hinzu kommt der Zeitpunkt. Die endgültige politische und rechtliche Klarheit entstand erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres. Änderungen von Schulordnungen sind jedoch keine bloßen Verwaltungsakte des Schulleiters, sondern können Beratungen in den zuständigen Gremien voraussetzen.
Das erklärt, weshalb Vertreter von Schulleitungen vor einer allzu reibungslosen Einführung warnen. Ein nationales Verbot kann binnen weniger Zeilen beschlossen werden; seine Durchsetzung findet dagegen in Klassenzimmern, Pausenhöfen und Fluren statt.
Frankreich steht mit seiner Debatte nicht allein
Die französische Entscheidung fügt sich in eine internationale Entwicklung ein. In zahlreichen europäischen Staaten wird diskutiert, Smartphones während des Unterrichts oder während des gesamten Schultages stärker einzuschränken. Frankreich geht allerdings einen vergleichsweise konsequenten Weg, weil das Prinzip vom Beginn der Schulzeit bis zum Ende des Lycée gelten soll.
Die politische Attraktivität solcher Maßnahmen ist offensichtlich. Smartphone-Verbote sind verständlich, sichtbar und unmittelbar kontrollierbar. Sie versprechen eine konkrete Antwort auf ein Problem, das Eltern und Lehrer täglich beobachten.
Wissenschaftlich ist die Lage differenzierter. Smartphone-Nutzung kann Unterricht und Konzentration beeinträchtigen; gleichzeitig hängen die Effekte von Alter, Nutzungsdauer, sozialem Umfeld und konkreter Anwendung ab. Ein Verbot beseitigt zudem weder problematische Bildschirmnutzung am Abend noch die Mechanismen sozialer Netzwerke außerhalb der Schule.
Die Schule kann deshalb nur einen Teil des Problems lösen.
Entscheidend wird ab September weniger die politische Symbolkraft des Verbots sein als seine praktische Gestaltung. Wird aus der Regel lediglich ein permanenter Konflikt zwischen Lehrern und Schülern, dürfte der pädagogische Gewinn begrenzt bleiben. Gelingt es dagegen, klare und akzeptierte Regeln mit einer konsistenten Digitalstrategie zu verbinden, könnte Frankreich ein Modell schaffen, das auch andere europäische Staaten aufmerksam verfolgen werden.
Dabei reicht es nicht, Telefone aus den Händen der Jugendlichen zu nehmen. Die französische Debatte berührt eine grundsätzlichere Frage moderner Bildungspolitik: Welche Rolle soll digitale Technologie in einer Schule spielen, die junge Menschen auf eine vollständig digitalisierte Gesellschaft vorbereiten muss und sie zugleich vor deren problematischen Seiten schützen will?
Das Smartphone-Verbot liefert darauf noch keine endgültige Antwort. Es markiert aber einen bemerkenswerten politischen Richtungswechsel. Nach Jahren, in denen Digitalisierung fast selbstverständlich als Fortschritt galt, beginnt der Staat nun, digitale Abwesenheit als pädagogischen Wert zu definieren.
Andreas M. Brucker