Politik & Gesellschaft

Frankreich veröffentlicht zweiten Groß-Erlass zur Vereinfachung kommunaler Regeln

Der am 28. Juli veröffentlichte Erlass Nr. 2026-674 bündelt rund 30 Vereinfachungen für Kommunen. Er ändert unter anderem die Umweltprüfung von Photovoltaikprojekten und die Berechnung der Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau.

Paris – 28.07.2026: Die französische Regierung hat den zweiten sogenannten Groß-Erlass zur Vereinfachung kommunaler Verfahren im Journal officiel veröffentlicht. Das Dekret Nr. 2026-674 vom 27. Juli umfasst rund 30 Einzelmaßnahmen für Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse. Es folgt auf einen ersten Erlass vom 20. Februar und setzt die vom Premierminister angekündigte schrittweise Vereinfachung lokaler Verwaltungsvorschriften fort.

Eine wesentliche Änderung betrifft Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Die Schwelle, ab der für solche Vorhaben zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, steigt von einem auf drei Megawatt Spitzenleistung. Nach Darstellung der Regierung soll dies die Regelung an das Baurecht angleichen und die Planung für Kommunen sowie Investoren berechenbarer machen.

Unterhalb der neuen Schwelle entfällt die Umweltkontrolle allerdings nicht automatisch. Die zuständige Regionalpräfektur prüft weiterhin im Einzelfall, welche Folgen ein Vorhaben für Umwelt und menschliche Gesundheit haben könnte. Erkennt sie erhebliche Risiken, kann sie eine vollständige Untersuchung verlangen. An die Stelle der obligatorischen Prüfung tritt somit ein selektives Verfahren; eine pauschale Genehmigung kleinerer Anlagen ist damit nicht verbunden.

Der Erlass verändert außerdem die Berechnung kommunaler Pflichten beim sozialen Wohnungsbau. Künftig wird die Gefängnisbevölkerung bei der dafür maßgeblichen Einwohnerzahl nicht mehr berücksichtigt. Die Neufassung des Artikels R. 302-14 des Bau- und Wohnungsgesetzbuches soll Gemeinden mit großen Haftanstalten entlasten. Deren statistische Einwohnerzahl erhöhte bislang den rechnerischen Bedarf an Sozialwohnungen, obwohl Gefangene auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine reguläre Nachfrage bilden.

Die Änderung berührt die Anwendung des SRU-Gesetzes, das zahlreiche Kommunen zu einem Mindestanteil an Sozialwohnungen verpflichtet. Im Senat hatte die Regierung im Mai auf Réau im Département Seine-et-Marne verwiesen. Dort verzerrt die Justizvollzugsanstalt nach ihrer Einschätzung die Bevölkerungszahl, die der Berechnung der kommunalen Wohnungsbaupflichten zugrunde liegt.

Weitere Bestimmungen betreffen das Bau- und Planungsrecht, die Arbeitsweise kommunaler Gremien, Kreditgarantien lokaler Gebietskörperschaften und einzelne umweltrechtliche Verfahren. Nach Angaben der Regierung gehen die Änderungen auf Vorschläge von Präfekten und kommunalen Akteuren zurück, die in den Programmen France simplification und Roquelaure de la simplification gesammelt wurden. Der Erlass bündelt damit zahlreiche technische Eingriffe, die jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufe berühren.

Ebenfalls am 28. Juli erschien das gesonderte Dekret Nr. 2026-675. Es ordnet die beratenden Kommissionen der Départements für Sicherheit und Barrierefreiheit neu. Beide Verordnungen verändern vor allem Ausführungsbestimmungen; die gesetzlichen Grundpflichten der Kommunen bleiben bestehen.

Quellen

  • Journal officiel de la République française / Légifrance
  • Ministerium für ökologischen Wandel: öffentliche Konsultation zum Photovoltaik-Artikel
  • Senat der Republik Frankreich
  • Franceinfo

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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