Paris – 03.10.2026: Die französische Regierung will das persönliche Weiterbildungskonto CPF stärker auf Berufe mit Arbeitskräftemangel und strategisch wichtige Branchen ausrichten. Beschäftigte, die eine andere Fortbildung wählen, sollen künftig einen höheren Eigenanteil zahlen. Die geplante Neuregelung ist Teil des am 1. Oktober vorgelegten Haushaltsentwurfs für 2027. Bevor sie wirksam werden kann, muss das Parlament dem Gesetz zustimmen.
Das CPF ermöglicht Erwerbstätigen, während ihres Berufslebens Ansprüche auf Weiterbildung zu erwerben und über eine digitale Plattform einzusetzen. Der Regierungsentwurf sieht nun günstigere Bedingungen für Qualifikationen vor, die unmittelbar dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen. Genannt werden Berufe mit Einstellungsengpässen sowie Verteidigung, Industrie, Ernährungssouveränität, ökologischer Wandel, Digitalisierung und der medizinisch-soziale Bereich. Welche Abschlüsse und Zertifikate konkret als vorrangig gelten, soll später ein Ministerialerlass festlegen. Für Beschäftigte und Bildungsanbieter bleibt damit vorerst offen, welche Angebote von der höheren Beteiligung betroffen wären.
Arbeitslose sollen von den zusätzlichen Kosten ausgenommen bleiben. Das gilt nach dem Entwurf auch, wenn Arbeitgeber, Regionen oder andere zugelassene Dritte mindestens den regulären Eigenanteil übernehmen. Für berufliche Übergangsprojekte und bestimmte gemeinsam finanzierte Maßnahmen sind ebenfalls Ausnahmen vorgesehen. Die finanzielle Belastung würde somit davon abhängen, welchen arbeitsmarktpolitischen Stellenwert eine Fortbildung erhält und ob sich ein weiterer Geldgeber beteiligt.
Zugleich plant die Regierung ein digitales Formular. Darin sollen Nutzer das Ziel der Weiterbildung, ihre beruflichen Aussichten, den Bezug zum bisherigen Werdegang und die Finanzierung erläutern. Ist ein Vorhaben nicht ausreichend ausgearbeitet, kann eine Beratung zur beruflichen Entwicklung vorgeschlagen werden. Der direkte Zugriff auf das Guthaben soll grundsätzlich möglich bleiben, bei einer als nicht vorrangig eingestuften Weiterbildung jedoch zu einem höheren persönlichen Preis.
Die Pflicht, eine Fortbildung ausdrücklich mit einem auf der Plattform hinterlegten Berufsprojekt zu verknüpfen, soll erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Andere Änderungen zur Eigenbeteiligung sollen nach den Plänen der Regierung bereits Anträge erfassen, die seit dem 1. Oktober 2026 gestellt werden. Diese rückwirkende Regelung könnte allerdings nur greifen, wenn das Haushaltsgesetz in der vorgesehenen Form verabschiedet wird.
Für 2027 veranschlagt die Regierung durch die Reform Einsparungen von 350 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Änderungen bei France compétences sollen die Ausgaben der für die Berufsbildung zuständigen Einrichtung um 667 Millionen Euro sinken. Die Regierung begründet den Umbau mit einer gezielteren Verwendung der Weiterbildungsmittel. Die Gewerkschaft CFDT lehnt es hingegen ab, das CPF zur Ausgleichsgröße des Haushalts zu machen.
Quellen
- Franceinfo: Bericht zum Weiterbildungskonto im Haushalt 2027
- Französische Nationalversammlung: Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027
- Französische Regierung: Bericht des Ministerrats vom 1. Oktober 2026
- Französisches Arbeitsministerium: Informationen zum persönlichen Weiterbildungskonto
- CFDT: Stellungnahme zur geplanten CPF-Reform
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).