Paris – 30.09.2026: Die französische Regierung plant für 2027 eine gestaffelte Anpassung der gesetzlichen Grundrenten. Bezüge bis einschließlich 1.260 Euro im Monat sollen vollständig entsprechend der Inflation steigen. Für höhere Renten ist dagegen eine geringere Anhebung oder ein Aussetzen der Indexierung vorgesehen. Wie stark die Einschnitte oberhalb der Schwelle ausfallen sollen, ist noch offen und soll auch im parlamentarischen Verfahren beraten werden.
Der Schwellenwert entspricht nach Regierungsangaben 85 Prozent des Mindestlohns. Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou bezifferte die Einsparungen durch die eingeschränkte Anpassung höherer Renten auf 4,1 Milliarden Euro. Der für die öffentlichen Finanzen zuständige Minister David Amiel hatte zuvor erklärt, die niedrigsten Renten müssten vollständig geschützt werden. Eine nominelle Kürzung bereits ausgezahlter Bezüge ist nach den bisherigen Plänen nicht vorgesehen. Betroffene erhielten also weiterhin mindestens den bisherigen Betrag, müssten bei steigenden Preisen jedoch Kaufkraftverluste hinnehmen.
Insgesamt sollen die Ausgaben für Altersrenten 2027 um 5,5 Milliarden Euro weniger stark wachsen als ohne neue Maßnahmen. Nach Farandous Darstellung würden sie andernfalls um rund 13 Milliarden Euro zunehmen. Etwa die Hälfte dieses Anstiegs entfalle auf die demografische Entwicklung, die andere Hälfte auf die automatische Anpassung sämtlicher Renten an die Preisentwicklung.
Ein weiterer Sparhebel betrifft die Einkommensteuer. Rentner können derzeit zehn Prozent ihrer steuerpflichtigen Pensionen absetzen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.439 Euro. Die Regierung will diese Obergrenze auf 3.000 Euro senken. Davon verspricht sie sich einen Haushaltsbeitrag von 1,4 Milliarden Euro. Auch diese Änderung ist bislang lediglich ein Vorschlag und noch kein geltendes Recht.
Die Rentenmaßnahmen gehören zu einem Konsolidierungsplan von insgesamt 54 Milliarden Euro für 2027. Die Regierung begründet ihn mit der angespannten Lage der öffentlichen Finanzen und besonders mit dem Defizit der Sozialversicherung. Dieses soll nach Angaben des Arbeitsministers von voraussichtlich 22 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 12 bis 13 Milliarden Euro im Jahr 2027 sinken.
Die Anpassung der Grundrenten wird im Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung geregelt, die steuerliche Änderung dagegen im Finanzgesetz. Beide Entwürfe sollen am 1. Oktober 2026 im Ministerrat vorgelegt werden. Anschließend beginnen die Beratungen in Nationalversammlung und Senat, die Schwellenwerte, Umfang und Verteilung der Belastungen noch verändern können.
Die Regierung will somit kleine Pensionen vor Kaufkraftverlusten bewahren und einen Teil der Haushaltskonsolidierung auf mittlere und höhere Renten verlagern. Ob deren Indexierung vollständig entfällt oder lediglich gedämpft wird, soll erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse via Boursorama
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).