Wirtschaft

Frankreich zahlt Schulstartbeihilfe an Millionen Familien aus

Zum 18. August erhalten anspruchsberechtigte Haushalte in Frankreich die Schulstartbeihilfe. Je nach Alter des Kindes werden zwischen 426,87 und 466,02 Euro gezahlt.

Paris – 18.08.2026: Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres erhalten Millionen französische Familien finanzielle Unterstützung für Schulmaterial, Kleidung und andere Ausgaben. Die Familienkassen CAF und MSA zahlen die einkommensabhängige Schulstartbeihilfe, die Allocation de rentrée scolaire (ARS), an diesem Dienstag im französischen Mutterland sowie in Guadeloupe, Französisch-Guayana und Martinique aus. Auf La Réunion und in Mayotte begann die Auszahlung bereits am 4. August.

Nach Angaben der französischen Sozialversicherung kommt die Leistung rund drei Millionen Familien zugute. Anspruch besteht grundsätzlich für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Neben dem Alter sind der Wohnort und das Einkommen des Haushalts maßgeblich. Die Beihilfe soll einen Teil jener Kosten auffangen, die sich zum Schuljahresbeginn bündeln, darunter Ausgaben für Hefte, Bücher, Sportkleidung und weitere Ausstattung.

Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Für Sechs- bis Zehnjährige werden 426,87 Euro gezahlt, für Elf- bis 14-Jährige 450,41 Euro. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren beträgt die Unterstützung 466,02 Euro. In Mayotte gelten aufgrund besonderer Bestimmungen abweichende Beträge und Einkommensgrenzen.

Für den Anspruch im Schuljahr 2026/2027 wird das steuerpflichtige Nettoeinkommen des Haushalts aus dem Jahr 2024 herangezogen. Bei einem Kind liegt die Obergrenze bei 28.956 Euro, bei zwei Kindern bei 35.638 Euro und bei drei Kindern bei 42.320 Euro. Für vier Kinder nennt das Bildungsministerium 49.002 Euro; jedes weitere Kind erhöht die Grenze um 6.682 Euro.

Familien, die bereits bei der CAF oder der landwirtschaftlichen Sozialkasse MSA registriert sind und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten das Geld für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren in der Regel automatisch. Voraussetzung ist, dass die hinterlegten Angaben aktuell sind. Haushalte, die bislang keine Leistungen beziehen, müssen ein Konto bei der zuständigen Kasse einrichten und die Beihilfe beantragen.

Zusätzliche Nachweise sind in zwei Fällen nötig. Wird ein Kind bereits vor seinem sechsten Geburtstag eingeschult, müssen die Eltern eine Schulbescheinigung einreichen. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist online zu bestätigen, dass sie im Schuljahr 2026/2027 weiterhin eine Schule besuchen, studieren oder eine Ausbildung absolvieren.

Der Anspruch wird jedes Jahr anhand der familiären und finanziellen Situation neu geprüft. Erfüllt ein Haushalt die Voraussetzungen weiterhin, kann die Schulstartbeihilfe deshalb in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren gewährt werden. Ausgezahlt wird sie direkt von der CAF oder der MSA.

Quellen

  • Franceinfo: Tagespodcast vom 18. August 2026
  • Caisse d'Allocations Familiales: Schulstartbeihilfe
  • Französisches Wirtschaftsministerium: Hilfen zum Schulbeginn
  • Französisches Bildungsministerium: Schulstartbeihilfe
  • Französische Sozialversicherung: Auszahlungskalender 2026
  • Mutualité sociale agricole: Schulstartbeihilfe

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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