Wirtschaft

Frankreichs Geflügelbranche fordert Importstopp für Ware aus Thailand

Nach einem Prüfbericht der Europäischen Kommission verlangen französische Geflügelerzeuger, die Einfuhr thailändischer Ware vorläufig auszusetzen.

Paris – 23.09.2026: Die französische Geflügelbranche fordert die Europäische Union auf, Einfuhren von Geflügelfleisch aus Thailand vorläufig auszusetzen. Anlass ist ein am 9. September veröffentlichter Prüfbericht der Europäischen Kommission zu den amtlichen Kontrollen für thailändische Geflügelexporte in die Europäische Union. Nach Darstellung des französischen Branchenverbands Anvol dokumentiert der Bericht erhebliche Schwächen auf mehreren Kontrollstufen.

Die Forderung richtet sich an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die über mögliche Handelsbeschränkungen entscheiden. Anvol verlangt eine Aussetzung der Einfuhren, bis Thailand wirksame Korrekturmaßnahmen nachgewiesen hat. Ein solcher Schritt wäre kein allgemeines Handelsverbot, sondern eine vorläufige Reaktion auf Defizite bei der staatlichen Überwachung von Exportbetrieben und der Einhaltung europäischer Gesundheitsvorgaben.

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Kommission prüft mit ihren Audits, ob Drittstaaten die Voraussetzungen für den Export tierischer Erzeugnisse in die Europäische Union erfüllen. Untersucht werden dabei die zuständigen Behörden, Labore, Kontrollverfahren und ausgewählte Betriebe. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Kommission Nachbesserungen verlangen, zusätzliche Kontrollen anordnen oder Einfuhren beschränken.

Für Geflügelfleisch gelten beim Zugang zum europäischen Markt Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und zu Rückständen von Tierarzneimitteln. Seit dem 3. September 2026 müssen Drittstaaten außerdem belegen, dass sie bei Erzeugnissen für den europäischen Markt bestimmte Beschränkungen für antimikrobielle Arzneimittel einhalten. Thailand wird auf der einschlägigen europäischen Liste weiterhin als zugelassener Herkunftsstaat für Geflügel geführt.

Aus Sicht der französischen Erzeuger berührt der Streit daher auch die Wettbewerbsbedingungen. Europäische Betriebe müssen umfassende Vorgaben bei Haltung, Arzneimitteleinsatz, Verarbeitung und Kontrolle erfüllen. Werden vergleichbare Anforderungen bei Lieferanten aus Drittstaaten nicht durchgesetzt, können günstigere Importe heimische Mastbetriebe und Schlachtunternehmen zusätzlich unter Druck setzen. Frankreich bezieht einen erheblichen Teil des dort verzehrten Geflügelfleischs aus dem Ausland.

Ein Prüfbericht führt allerdings nicht automatisch zur Sperre eines Lieferlandes. Auf festgestellte Mängel folgen üblicherweise Empfehlungen und die Prüfung eines Maßnahmenplans der betroffenen Behörden. Erst wenn die zugesagten Korrekturen nicht ausreichen oder nicht umgesetzt werden, kann Brüssel strengere Schritte bis hin zu Einfuhrbeschränkungen einleiten. Eine offizielle Entscheidung über die Aussetzung thailändischer Geflügelimporte lag am 23. September nicht vor.

Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase intensiverer europäischer Kontrollen an den Außengrenzen. Für 2026 und 2027 hat die Kommission zusätzliche Audits in Drittstaaten angekündigt. Zunächst muss Thailand auf die Beanstandungen reagieren; anschließend bewertet die Kommission, ob der Maßnahmenplan die festgestellten Kontrolllücken schließt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europäische Kommission – Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • Europäische Kommission – Vertretung in Frankreich
  • Agra Presse

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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