Paris – 10.09.2026: Frankreichs Notare schlagen vor, die Steuern auf Familienschenkungen in vielen Fällen zu halbieren. Nach einem Bericht von Franceinfo soll die Reform Menschen unter 75 Jahren dazu bewegen, Vermögen früher an ihre Nachkommen weiterzugeben. Die Vergünstigung wäre grundsätzlich für Schenkungen innerhalb der Familie vorgesehen; Übertragungen sehr großer Vermögen sollen ausgenommen bleiben.
Die Initiative ist eine Forderung des Notariats und hat noch keine Gesetzeskraft. Weder die Regierung noch das Parlament haben bislang einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Jüngere Erwachsene könnten das übertragene Vermögen etwa für den Erwerb einer Wohnung, ihre Ausbildung oder eine berufliche Selbstständigkeit verwenden. Welche Vermögensgrenze für den Ausschluss besonders reicher Schenker gelten soll, geht aus den vorliegenden Angaben allerdings nicht hervor.
Derzeit richtet sich die Schenkungsteuer in Frankreich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem steuerpflichtigen Wert nach Abzug der jeweiligen Freibeträge. Bei Übertragungen von Eltern an Kinder gilt ein gestaffelter Tarif: Auf den nach dem Freibetrag verbleibenden Betrag werden je nach Höhe Steuersätze von fünf bis 45 Prozent erhoben. Freibeträge können zwischen demselben Schenker und Empfänger grundsätzlich nach 15 Jahren erneut genutzt werden. Zeitpunkt und Aufteilung einer Schenkung haben daher erheblichen Einfluss auf die Steuerlast.
Für einzelne Unternehmensübertragungen bestehen bereits besondere Vergünstigungen. Bei bestimmten Schenkungen von Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen kann die anfallende Steuer bei vollständiger Eigentumsübertragung reduziert werden, sofern Altersgrenzen und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regeln gelten jedoch nicht allgemein für private Immobilien, Geldvermögen oder andere Schenkungen innerhalb einer Familie. Der Vorstoß der Notare zielt damit auf einen deutlich breiteren Kreis von Vermögensübertragungen.
Daneben gilt bis zum 31. Dezember 2026 eine befristete Steuerbefreiung für bestimmte Geldschenkungen innerhalb der Familie. Sie erfasst unter festgelegten Bedingungen Mittel für den Erwerb eines neuen Hauptwohnsitzes oder für energetische Sanierungen. Pro Schenker sind bis zu 100.000 Euro möglich, insgesamt höchstens 300.000 Euro je Empfänger. Das Geld muss fristgerecht für den begünstigten Zweck eingesetzt werden; zudem gelten gesetzliche Vorgaben für die anschließende Nutzung der Immobilie.
Der Vorschlag des Notariats würde über diese eng umrissene Ausnahme hinausgehen. Nach der Darstellung von Franceinfo beträfe er grundsätzlich familiäre Vermögensübertragungen und wäre an das Alter des Schenkers gebunden. Solange daraus kein Gesetz hervorgeht, ändern sich weder Freibeträge noch Tarife oder Sonderregeln. Für geplante Schenkungen bleibt deshalb vorerst ausschließlich das geltende Steuerrecht maßgeblich.
Quellen
- Franceinfo
- Notaires de France
- Service-Public.fr
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).