Paris – 21.08.2026: Die französische Regierung verzichtet vorerst darauf, die jährlichen Obergrenzen für medizinische Eigenanteile und pauschale Zuzahlungen von insgesamt 100 auf 200 Euro zu verdoppeln. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist bestätigte den Kurswechsel am 20. August. An die Stelle der abrupten Erhöhung soll eine Anpassung treten, die sich an der seit 2005 aufgelaufenen Inflation orientiert. Eine konkrete Summe und ein Termin für die Umsetzung stehen bislang nicht fest.
Damit korrigiert die Regierung eine Ankündigung vom 23. Juli. Damals hatte Rist erklärt, die maximalen Belastungen der Versicherten bei Arzneimitteln, Arztbesuchen und weiteren Leistungen sollten angehoben werden. Begründet wurde der Vorstoß mit dem Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Ziel, deren Ausgaben zu begrenzen. Patientenverbände, Ärzteorganisationen und Gewerkschaften protestierten gegen die geplante Mehrbelastung.
Das französische System unterscheidet zwischen der medizinischen Zuzahlung und der pauschalen Beteiligung. Für Arzneimittelpackungen und Leistungen medizinischer Hilfsberufe wird grundsätzlich ein Euro fällig, für Krankentransporte sind es vier Euro. Bei Arztbesuchen, Laboruntersuchungen und bildgebender Diagnostik beträgt die pauschale Beteiligung zwei Euro. Für beide Kategorien gilt jeweils eine jährliche Obergrenze von 50 Euro.
Der angekündigte Schritt hätte die mögliche Gesamtbelastung somit von 100 auf 200 Euro je Kalenderjahr erhöht. Besonders betroffen wären Menschen mit chronischen Erkrankungen oder häufigem Behandlungsbedarf gewesen, die diese Grenzen regelmäßig erreichen. France Assos Santé kritisierte den Plan als zusätzliche Belastung für Kranke und warnte davor, Versicherte könnten notwendige Behandlungen aus Kostengründen aufschieben oder darauf verzichten.
Mit der nun erwogenen Inflationsanpassung hält die Regierung daran fest, die seit Jahren unveränderten Höchstbeträge zu überprüfen. Sie vermeidet jedoch den politisch umstrittenen Sprung auf das Doppelte. Der Berechnungsmodus ist noch offen: Es ist weder bekannt, welcher Preisindex herangezogen werden soll, noch ob beide Obergrenzen in gleichem Umfang steigen würden. Auch mögliche Schutzregelungen für Menschen mit langwierigen Erkrankungen wurden nicht benannt.
Die bestehenden gesetzlichen Ausnahmen bleiben maßgeblich. Minderjährige, Schwangere ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat und Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind in festgelegten Fällen von den Abzügen befreit. Auch bei anerkannten Langzeiterkrankungen gelten Ausnahmen, sofern die jeweilige Behandlung mit dieser Erkrankung zusammenhängt.
France Assos Santé begrüßte den Verzicht auf die Verdoppelung, wandte sich aber ebenso gegen eine Anpassung an die Inflation seit 2005. Eine solche Berechnung könne nach Einschätzung des Verbandes weiterhin zu einer spürbaren Mehrbelastung führen. Bis zu einer verbindlichen Neuregelung bleiben die beiden jährlichen Obergrenzen von jeweils 50 Euro bestehen.
Quellen
- Franceinfo
- France Assos Santé
- Assurance Maladie
- Egora
- Public Sénat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).