Politik & Gesellschaft

Frühere Klägerin zieht Vergewaltigungsvorwurf gegen Jay-Z zurück

Eine anonym geführte Frau erklärt vor einem Bundesgericht in Manhattan, ihre Anschuldigungen gegen den Musiker seien falsch gewesen. Der Rechtsstreit mit ihren früheren Anwälten dauert an.

Manhattan – 26.09.2026: Eine Frau, die den Musiker Jay-Z in einer Zivilklage des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte, hat ihre Vorwürfe vollständig widerrufen. In einer beim Bundesgericht in Manhattan eingereichten Erklärung schreibt die weiterhin anonym geführte frühere Klägerin, Shawn Carter, wie Jay-Z mit bürgerlichem Namen heißt, habe sie nie vergewaltigt. Sie habe ihn weder getroffen noch mit ihm gesprochen.

Das Dokument wurde am Donnerstag, dem 25. September, beim United States District Court for the Southern District of New York eingereicht. Darin erklärt die Frau, ihre Behauptungen gegen Carter seien unwahr gewesen. Für den Widerruf habe sie von ihm weder Geld noch eine andere Gegenleistung erhalten. Ihre Aussage entzieht einem Vorwurf die Grundlage, der seit Ende 2024 große öffentliche Aufmerksamkeit erregt hatte.

Die ursprüngliche Klage richtete sich zunächst gegen Sean Combs und wurde im Dezember 2024 um Carter erweitert. Die Klägerin hatte behauptet, im Jahr 2000 im Alter von 13 Jahren nach einer Preisverleihung in New York auf einer Feier angegriffen worden zu sein. Carter wies die Darstellung von Anfang an entschieden zurück. Bereits Anfang 2025 zog die Frau ihre Klage gegen Carter und Combs zurück.

Nach ihrer jetzigen Schilderung hatte eine Facebook-Anzeige Erinnerungen an einen Übergriff in ihrer Jugend geweckt. In der Anzeige wurden mögliche Betroffene von Combs gesucht. Die Frau füllte daraufhin ein Onlineformular aus und wurde anschließend von einer Kanzlei kontaktiert. Später sei in ihrem Namen Klage erhoben worden, ohne dass sie zuvor einen Entwurf erhalten habe.

Ihren damaligen juristischen Vertretern wirft sie vor, ihre Angaben vor Einreichung der Klage weder unabhängig untersucht noch hinreichend überprüft zu haben. Anfang 2025 seien ihr Zweifel gekommen, ob sie überhaupt an einer Feier mit Prominenten teilgenommen habe. Passagen zu möglichen gesundheitlichen Belastungen sind in den Gerichtsunterlagen teilweise geschwärzt.

Nach dem Rückzug der ursprünglichen Klage ging Carter seinerseits gerichtlich gegen die Frau, den Anwalt Tony Buzbee und dessen texanische Kanzlei vor. Er wirft ihnen unter anderem Rufschädigung und missbräuchliche Rechtsverfolgung vor. Carters Anwälte teilten nun mit, die Frau nicht länger als Beklagte in diesem Verfahren führen zu wollen. Gegen Buzbee und die Kanzlei bleibt die Klage bestehen.

Buzbee erklärte, der Widerruf sei für ihn eine neue Information. Mehrere Anwälte hätten zuvor mit der Frau gesprochen, die ihnen jeweils dieselbe Geschichte erzählt habe. Die neue Erklärung beendet daher nicht den Streit über die Arbeit ihrer damaligen Vertreter. Sie verändert jedoch dessen Ausgangslage: Die Frau bestreitet nun selbst sämtliche Vorwürfe gegen Carter.

Quellen

  • Franceinfo
  • Reuters
  • CBS News
  • Courthouse News Service
  • Rolling Stone Canada

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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