Politik & Gesellschaft

Fünf Jahre Haft nach Einbrüchen auf 53 Campingplätzen

Ein 32-Jähriger ist in Quimper wegen einer Einbruchsserie auf bretonischen Campingplätzen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verhängte zudem ein dauerhaftes Aufenthaltsverbot für Frankreich.

Quimper – 13.10.2026: Wegen einer Einbruchsserie auf Campingplätzen in der Bretagne hat das Gericht in Quimper einen 32 Jahre alten Mann zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Nach Angaben der Ermittler wurden ihm 54 vollendete oder versuchte Einbrüche auf insgesamt 53 Anlagen zur Last gelegt. Die Taten ereigneten sich zwischen dem 1. Juli und dem 6. August 2026.

Die betroffenen Campingplätze verteilen sich auf alle vier bretonischen Départements. Ein Schwerpunkt lag im Finistère, dem westlichsten Teil der Region. Die Serie traf die Betreiber während der sommerlichen Hauptsaison, in der viele Anlagen stark ausgelastet sind und Rezeptionen, Gemeinschaftsräume sowie Wirtschaftsgebäude intensiv genutzt werden. Welche Gegenstände entwendet wurden und wie hoch der entstandene Schaden ausfiel, ging aus den zunächst veröffentlichten Angaben nicht hervor.

Festgenommen wurde der Mann in Eure-et-Loir, südwestlich von Paris. Der Zugriff erfolgte den vorliegenden Informationen zufolge etwa drei Wochen nach dem letzten Einbruch. Anschließend wurde das Verfahren vor dem Tribunal judiciaire in Quimper geführt. Dort musste sich der Beschuldigte am Dienstag in einem beschleunigten Verfahren verantworten, das im französischen Strafrecht eine zeitnahe Verhandlung nach der Festnahme ermöglicht.

Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil erschwerende Umstände. Dazu zählten den Angaben zufolge das gewaltsame Eindringen und das Übersteigen von Hindernissen. Die fünfjährige Freiheitsstrafe wurde ohne Bewährung ausgesprochen und muss daher verbüßt werden. Zusätzlich verhängten die Richter ein dauerhaftes Verbot, sich auf französischem Staatsgebiet aufzuhalten.

Eine solche Anordnung betrifft in Frankreich ausländische Verurteilte und kann neben einer Haftstrafe ausgesprochen werden. Sie bedeutet grundsätzlich, dass der Betroffene nach dem Ende seiner Haft das Land verlassen muss und nicht zurückkehren darf. Aus den veröffentlichten Informationen geht weder seine Staatsangehörigkeit hervor noch, welche aufenthaltsrechtlichen Schritte nach der Haft vorgesehen sind.

Die Ermittler hatten zahlreiche, räumlich voneinander getrennte Vorfälle zu einem Verfahren zusammengeführt. Dass 53 Betriebe in sämtlichen bretonischen Départements betroffen waren, machte die Aufarbeitung umfangreicher als bei einer Serie an einem einzelnen Ort. In Quimper wurde der Fall verhandelt, weil ein großer Teil der erfassten Taten dem Finistère zugerechnet wurde.

Ob der Verurteilte Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen will, war am Dienstagabend nicht bekannt. Auch zu möglichen weiteren Beschuldigten oder zusätzlichen Ermittlungen machten die zuständigen Stellen zunächst keine Angaben. Das Urteil vom 13. Oktober erfasst die zwischen Anfang Juli und Anfang August zusammengeführten Taten.

Quellen

  • franceinfo

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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