Politik & Gesellschaft

Fünf tote Neugeborene in Orange: Justiz ermittelt gegen die Mutter

Nach dem Fund der Überreste von fünf Neugeborenen in Orange sitzt die 32 Jahre alte Mutter laut Franceinfo in Untersuchungshaft. Ob eine verdrängte Schwangerschaft eine Rolle spielte, müssen medizinische, psychiatrische und forensische Untersuchungen klären.

Orange – 01.08.2026: Nach dem Fund der Überreste von fünf Neugeborenen in einer Wohnung im historischen Zentrum von Orange hat die französische Justiz Ermittlungen gegen die 32 Jahre alte Mutter eingeleitet. Nach Angaben von Franceinfo wurde sie am Freitag angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Tötung von Minderjährigen unter 15 Jahren. Die Todesursachen, die Zeitpunkte der Geburten und die Verantwortung möglicher Beteiligter sind noch ungeklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ausgelöst wurde der Polizeieinsatz am Montag, dem 27. Juli. Die Frau hatte zu Hause ein Kind geboren und war anschließend im Krankenhaus behandelt worden. Ihr ebenfalls 32 Jahre alter Lebensgefährte meldete dem Krankenhaus nach Angaben der Staatsanwaltschaft Carpentras, in der gemeinsamen Wohnung mutmaßlich menschliche Überreste gefunden zu haben. Polizeikräfte stellten dort vier Säuglingsskelette sowie den bereits verwesenden Körper eines weiteren Neugeborenen sicher.

Ein Gerichtsmediziner ordnete die Funde nach einer ersten Begutachtung fünf Neugeborenen zu. Die Justiz ließ eine Obduktion des verwesenden Körpers und anthropologische Laboruntersuchungen der Knochen anordnen. Sie sollen unter anderem klären, ob die Kinder bei der Geburt lebensfähig waren, woran sie starben und aus welcher Zeit die Überreste stammen. Belastbare öffentliche Angaben zu diesen Fragen liegen bislang nicht vor.

Der Lebensgefährte brachte gegenüber den Behörden die Möglichkeit wiederholter unerkannter Schwangerschaften ins Gespräch. Medizinisch kann eine sogenannte Schwangerschaftsverdrängung vorliegen, wenn eine Frau ihre Schwangerschaft nicht wahrnimmt oder psychisch nicht als solche einordnen kann. Die französische Krankenversicherung Ameli unterscheidet zwischen einer teilweisen Form, bei der die Schwangerschaft noch vor der Geburt erkannt wird, und einer vollständigen Form, bei der die Wahrnehmung bis zur Entbindung ausbleibt.

Nach Angaben von Ameli kommt die vollständige Form schätzungsweise bei einer von 2.455 Geburten vor. Geringe Gewichtszunahme, anders gedeutete Beschwerden oder nicht wahrgenommene Kindesbewegungen können dazu beitragen, dass selbst das nähere Umfeld keine Schwangerschaft bemerkt. Diese medizinische Beschreibung erlaubt jedoch weder eine Diagnose in diesem Fall noch Rückschlüsse auf Schuldfähigkeit, Vorsatz oder Tatablauf.

Die Ermittler müssen daher gerichtsmedizinische Befunde, psychiatrische Einschätzungen und strafrechtliche Fragen getrennt prüfen. Auch die Untersuchungshaft ist keine Vorverurteilung; sie wird in Frankreich von einem Haftrichter angeordnet und muss gesetzlich begründet werden. Für das am 27. Juli geborene Kind wurde eine vorläufige Schutzmaßnahme veranlasst. Die Lage der beiden weiteren minderjährigen Kinder des Paares wird vom Kinderschutz geprüft.

Quellen

  • Franceinfo
  • Staatsanwaltschaft Carpentras via AFP
  • Ameli
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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