Lyon – 11.09.2026: Der frühere Bürgermeister von Saint-Étienne, Gaël Perdriau, muss zurück ins Gefängnis. Das Berufungsgericht in Lyon verurteilte den 54-Jährigen am Donnerstag, dem 10. September, zu fünf Jahren Haft, davon vier Jahre ohne Bewährung. Nach übereinstimmenden französischen Medienberichten wurde die Freiheitsstrafe unmittelbar vollstreckt.
Damit bestätigte das Gericht im Kern die erstinstanzliche Entscheidung vom Dezember 2025. Perdriau war wegen Erpressung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Zugleich verschärften die Berufungsrichter eine politische Nebenstrafe: Statt fünf Jahre darf Perdriau nun zehn Jahre lang nicht für ein Wahlamt kandidieren.
Im Zentrum des Verfahrens stand die heimliche Aufnahme eines intimen Treffens von Gilles Artigues, damals erster Stellvertreter des Bürgermeisters. Nach den Feststellungen der Justiz war die Situation in einem Pariser Hotel gezielt arrangiert worden. Das dabei entstandene Material soll anschließend im kommunalpolitischen Umfeld von Saint-Étienne dazu gedient haben, Artigues unter Druck zu setzen. Er machte die Vorgänge später öffentlich und trat im Prozess als Geschädigter auf.
Perdriau hatte Saint-Étienne seit 2014 geführt. Die Affäre erschütterte die Kommunalpolitik der Großstadt im Département Loire über Jahre. Bereits die sofortige Vollstreckung des Politikverbots aus dem ersten Urteil hatte den Verlust seines Bürgermeisteramtes zur Folge. Mit der nun auf zehn Jahre verlängerten Unwählbarkeit bleibt ihm eine Rückkehr in ein gewähltes Amt auf lange Sicht versperrt.
Der ehemalige Bürgermeister bestritt die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens. Seine Verteidigung griff in der Berufungsverhandlung insbesondere die juristische Bewertung der Vorgänge an und verlangte eine mildere Strafe. Perdriaus Anwalt Jean-Félix Luciani kündigte nach der Verkündung an, beim Kassationsgerichtshof Rechtsmittel einzulegen. Das oberste französische Gericht prüft dabei grundsätzlich Rechtsfragen und mögliche Verfahrensfehler, nicht aber den Sachverhalt in vollem Umfang neu.
Neben Perdriau befasste sich die Justiz mit mehreren Personen aus seinem früheren Umfeld. Untersucht wurden ihre möglichen Rollen bei der Organisation der Aufnahme, der Verwendung des Materials und der Finanzierung einzelner Schritte. Ein ehemaliger Kabinettsdirektor des Bürgermeisters hatte seine Verurteilung aus der ersten Instanz nicht angefochten; weitere Angeklagte gingen dagegen ebenfalls in Berufung.
Das Urteil ist wegen der angekündigten Kassationsbeschwerde noch nicht rechtskräftig. Der Vollzug der Haftstrafe wird dadurch jedoch nicht aufgeschoben. Perdriau wurde nach der Entscheidung erneut in Gewahrsam genommen.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse via Boursorama
- Le Progrès
- Radio Scoop
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).