Politik & Gesellschaft

Gericht bestätigt gelockerte Auflagen für Patrick Bruel

Patrick Bruel darf Frankreich weiterhin verlassen. Das Berufungsgericht in Versailles bestätigte die Lockerung seiner gerichtlichen Auflagen; die Ermittlungen gegen den Sänger dauern an.

Versailles – 16.09.2026: Patrick Bruel darf Frankreich weiterhin verlassen. Die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts in Versailles bestätigte die teilweise Lockerung seiner gerichtlichen Auflagen. Damit bleibt die Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom 21. Juli bestehen, mit der das zuvor verhängte Ausreiseverbot aufgehoben worden war. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Der 67 Jahre alte Sänger und Schauspieler steht seit Juni unter gerichtlicher Aufsicht. Gegen ihn wird in vier getrennten Verfahren wegen des Verdachts auf Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Belästigung ermittelt. In vier weiteren Verfahren hat er nach Angaben von Franceinfo den Status eines assistierten Zeugen. Im französischen Strafprozessrecht liegt dieser zwischen der Stellung eines einfachen Zeugen und jener eines formell Beschuldigten: Es bestehen Verdachtsmomente, sie reichen in dem betreffenden Verfahren jedoch nicht für eine förmliche Beschuldigung aus.

Mit der nun bestätigten Änderung entfällt allein die Pflicht, sich innerhalb Frankreichs aufzuhalten. Andere Bestandteile der gerichtlichen Aufsicht bleiben nach den bisher veröffentlichten Angaben bestehen. Dazu gehören insbesondere Kontaktverbote gegenüber den Klägerinnen und deren Angehörigen sowie weitere Anordnungen der Ermittlungsrichter. Die Entscheidung betrifft somit ausschließlich Bruels Reisefreiheit. Über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und eine mögliche strafrechtliche Verantwortung sagt sie nichts aus.

Die Anhörung über den Einspruch der Staatsanwaltschaft fand am 14. August vor der zuständigen Kammer in Versailles statt. Verhandelt wurde nicht über den Kern der Anschuldigungen, sondern darüber, ob Bruel während der laufenden Ermittlungen ins Ausland reisen darf. Die Richter vertagten ihre Entscheidung damals auf den 16. September und bestätigten nun den Beschluss vom Juli.

Bruel bestreitet die Vorwürfe. Seine Verteidiger erklärten, er werde sich den Ermittlungen stellen und für die Justiz erreichbar bleiben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Eine gerichtliche Aufsicht soll in Frankreich gewährleisten, dass ein Beschuldigter für das Verfahren zur Verfügung steht und bestimmte Vorgaben einhält. Sie ermöglicht es zugleich, auf Untersuchungshaft zu verzichten. Je nach Fall kann sie Meldepflichten, Kontaktverbote oder räumliche Beschränkungen umfassen.

Die zuständigen Untersuchungsrichter führen die Verfahren weiter, prüfen die einzelnen Anzeigen und können zusätzliche Ermittlungen anordnen. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre hatte die Erlaubnis für Auslandsreisen für nicht gerechtfertigt gehalten. Dieser Einschätzung folgte die Kammer in Versailles hinsichtlich des Ausreiseverbots nicht. Die übrigen Auflagen und der Stand der Ermittlungen bleiben von ihrem Beschluss unberührt.

Quellen

  • franceinfo
  • TF1 Info
  • Service-Public.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).