Bayonne – 26.08.2026: Das Sozialgericht am Tribunal judiciaire de Bayonne hat die Brustkrebserkrankung der früheren Air-France-Flugbegleiterin Sophie Lainault als Berufskrankheit anerkannt. Die Anfang Juli ergangene Entscheidung wurde am 26. August öffentlich bekannt. Nach Angaben ihrer Anwältin Elisabeth Leroux und der Gewerkschaft CFDT handelt es sich um die erste bekannte Anerkennung dieser Art für eine Flugbegleiterin in Frankreich.
Lainault ist heute 59 Jahre alt und nach eigenen Angaben in Remission. Von 1989 bis 2019 arbeitete sie bei Air France, zunächst als Flugbegleiterin, später als Kabinenchefin. Sie wurde vor allem auf Langstrecken eingesetzt. Im Verfahren war von mehr als 12.600 Flugstunden die Rede, darunter über 6.500 während der Nacht.
Das Gericht berücksichtigte mehrere Belastungen, denen Lainault während ihres Berufslebens ausgesetzt war: regelmäßige Nachtarbeit, ionisierende Strahlung in großer Flughöhe und Passivrauchen in den Kabinen. Bei Air France war das Rauchen an Bord bis zum Jahr 2000 erlaubt. Den veröffentlichten Angaben zufolge stellte das Gericht außerdem fest, dass keine genetischen oder lebensstilbedingten Faktoren erkennbar gewesen seien, die eine andere Erklärung für die Erkrankung nahegelegt hätten.
Der Anerkennung ging ein langwieriges Verfahren voraus. Zwei regionale Ausschüsse für Berufskrankheiten hatten zuvor keinen hinreichenden Zusammenhang zwischen der Krebserkrankung und Lainaults Tätigkeit gesehen. Brustkrebs ist in Frankreich nicht als eigener Regelfall in den Tabellen der Berufskrankheiten verzeichnet. Erkrankte müssen daher im Einzelfall nachweisen, dass ihre Arbeit eine direkte und wesentliche Ursache der Krankheit war. Gerade bei mehreren Belastungen über einen langen Zeitraum ist ein solcher Nachweis schwierig.
Das Urteil gilt zunächst ausschließlich für Lainault. Andere Angehörige des fliegenden Personals können daraus keinen automatischen Anspruch ableiten. In künftigen Verfahren könnte die Entscheidung dennoch Gewicht erhalten, weil das Gericht die Verbindung von Nachtarbeit, Höhenstrahlung und langjährigem Passivrauchen ausdrücklich gewürdigt hat. Lainault äußerte die Hoffnung, dass weitere Frauen ihre Ansprüche prüfen lassen.
Air France teilte auf Anfrage mit, das Unternehmen sei an dem Verfahren nicht beteiligt gewesen und kenne die Begründung des Gerichts nicht. Die Fluggesellschaft erklärte zugleich, Gesundheit und Arbeitsschutz hätten höchste Priorität; die Beschäftigten würden regelmäßig medizinisch betreut. Da keine Berufung eingelegt wurde, ist die Entscheidung nach den vorliegenden Berichten rechtskräftig.
Für Lainault hat die Anerkennung eine unmittelbare soziale Folge: Nach Angaben ihrer Unterstützer kann sie nun eine vorgezogene Rente beantragen. Die CFDT sieht in dem Urteil zudem eine Bestätigung dafür, dass die langfristigen Gesundheitsbelastungen des Kabinenpersonals bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge stärker berücksichtigt werden müssen.
Quellen
- Franceinfo
- AFP via TF1 Info
- PNC Contact
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