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Gesetzgebung in Frankreich: zwischen „Befreiung“ der Agrarwirtschaft und ökologischer Rückabwicklung

Am 2. Juli 2025 hat der französische Senat die sogenannte „Proposition de loi Duplomb“ verabschiedet. Der von Laurent Duplomb (Les Républicains) eingebrachte Gesetzentwurf soll nach Darstellung seiner Befürworter die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Landwirtschaft stärken, indem nationale Auflagen abgebaut und europäische Standards übernommen werden. Am 8. Juli wird die Nationalversammlung in letzter Lesung darüber entscheiden. Schon…

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Am 2. Juli 2025 hat der französische Senat die sogenannte „Proposition de loi Duplomb“ verabschiedet. Der von Laurent Duplomb (Les Républicains) eingebrachte Gesetzentwurf soll nach Darstellung seiner Befürworter die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Landwirtschaft stärken, indem nationale Auflagen abgebaut und europäische Standards übernommen werden. Am 8. Juli wird die Nationalversammlung in letzter Lesung darüber entscheiden. Schon jetzt zeichnet sich ein Konflikt zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen ab, der über Frankreich hinausweist.

Ein Gesetz zur „Befreiung“ der Landwirtschaft

Die Kernanliegen des Gesetzes orientieren sich an Forderungen des Berufsstands, der zunehmend unter Wettbewerbsdruck steht. Die wichtigsten Punkte:

  • Wiedereinführung von Acetamiprid. Das Insektizid aus der Gruppe der Neonicotinoide ist in Frankreich seit 2018 verboten, auf EU-Ebene jedoch bis 2033 zugelassen. Es gilt als bienen- und umweltschädlich, wird aber von Befürwortern als unverzichtbares Mittel zur Ertragssicherung angesehen.
  • Lockerung baurechtlicher Schwellenwerte. Für neue Stallanlagen werden die Schwellen für Umweltverträglichkeitsprüfungen angehoben, um Erweiterungen ohne aufwendige Genehmigungsverfahren zu ermöglichen.
  • Priorisierung von Wasserspeicherprojekten. Infrastruktur wie "Megabassins" zur Bewässerung in Trockenperioden erhält den Status „übergeordnetes öffentliches Interesse“, was Genehmigungen beschleunigen soll.
  • Kopplung von Vertrieb und Beratung bei Pflanzenschutzmitteln. Händler dürfen künftig wieder gleichzeitig beraten und verkaufen, um aus Sicht der Initiatoren bürokratische Doppelstrukturen abzubauen.

Für Laurent Duplomb stellt das Paket einen notwendigen Schritt dar, um französische Landwirte „auf Augenhöhe mit ihren europäischen Konkurrenten“ zu bringen. Die bisherigen nationalen „Überregulierungen“ schadeten der Wettbewerbsfähigkeit, so seine Begründung.

Scharfe Kritik von Umweltverbänden und Opposition

Die Gesetzesinitiative stösst auf breite Kritik, insbesondere von ökologischen Organisationen und Parteien der linken Opposition.

Umweltschützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Neonicotinoide gelten als mitverantwortlich für das globale Bienensterben, zudem werden mögliche gesundheitliche Risiken für Menschen untersucht. Die Nationalagentur für Lebensmittelsicherheit hatte bereits 2020 vor Grundwassergefährdung durch Acetamiprid gewarnt.

Vorrang für Megabassins: Die Einstufung als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ könnte die Ausbreitung grosser Wasserspeicheranlagen stark beschleunigen. Kritiker fürchten ökologische Folgeschäden und soziale Konflikte um Wasserrechte, gerade in südwestfranzösischen Regionen mit hoher Trockenheitsanfälligkeit.

Schwächung der Umweltkontrolle: Besonders umstritten ist die vorgesehene Unterstellung der Agenten des französischen Amtes für Biodiversität (OFB) unter die Präfekturen. Bisher agierte die Behörde weitgehend unabhängig, vergleichbar mit einer Umweltpolizei. Gegner des Gesetzes sehen hierin eine Aushöhlung institutioneller Checks and Balances im Umweltvollzug.

Abstimmungsaussichten und drohende Verfassungsklage

Die gemeinsame Parlamentskommission (CMP) hatte dem Kompromiss am 30. Juni mit klarer Mehrheit zugestimmt. Nach der Senatsabstimmung gilt auch die Zustimmung der Nationalversammlung als wahrscheinlich. Unterstützung kommt von Les Républicains, dem Rassemblement National und Teilen der zentristischen Regierungsmehrheit.

Linke Parteien wie La France Insoumise und Sozialisten haben jedoch bereits angekündigt, im Falle der Verabschiedung den Verfassungsrat, das Conseil Constitutionnel anzurufen. Sie verweisen auf mögliche Verstösse gegen die Charta für Umweltrechte, die seit 2005 in Frankreich Verfassungsrang hat.

Die Debatte um die „Loi Duplomb“ zeigt exemplarisch den Konflikt zwischen Agrarökonomie und Umweltpolitik. Während Bauernverbände eine Entlastung von Auflagen als Überlebensfrage darstellen, warnen Ökologen vor einer Rückkehr zu überholten Produktionsweisen mit hohen Kollateralschäden für Biodiversität und Wasserressourcen. Ob der Gesetzesentwurf nach der erwarteten Verabschiedung auch verfassungsrechtlich Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Autor: P. Tiko

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