Wirtschaft

Gironde: Von Waldbränden betroffene Betriebe können Kurzarbeit beantragen

Nach den schweren Bränden in der Gironde können Unternehmen mit eingeschränktem Betrieb Kurzarbeit beantragen. Mehr als 13.000 Betriebe waren nach Regierungsangaben von Evakuierungen betroffen.

Bordeaux – 27.07.2026: Unternehmen, deren Betrieb durch die Waldbrände im Südwesten Frankreichs beeinträchtigt ist, können Kurzarbeit beantragen. Wirtschaftsminister Roland Lescure kündigte die Regelung am Montag nach einem Krisentreffen mit Vertretern der regionalen Wirtschaft an. Sie soll Betrieben helfen, die wegen Evakuierungen, Zugangsbeschränkungen oder unmittelbarer Brandschäden ihre Arbeit vorübergehend reduzieren oder einstellen müssen.

Allein in der Gironde seien mehr als 13.000 Unternehmen von Evakuierungen betroffen, erklärte Lescure. Viele könnten ihren regulären Geschäftsbetrieb derzeit nicht aufrechterhalten. Der Minister verwies auf geschlossene Lager, eingeschränkte Verkehrswege und den Ausfall von Betriebsstätten in den gefährdeten Gebieten. Auch der Tourismus leidet erheblich unter den anhaltenden Schutzmaßnahmen.

Kurzarbeit wird allerdings nicht automatisch gewährt. Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer CCI Bordeaux Gironde müssen Unternehmen in ihrem Antrag den unmittelbaren Zusammenhang zwischen einer behördlichen Anordnung und dem Rückgang oder der Unterbrechung ihrer Tätigkeit belegen. Das gilt für Betriebe in Evakuierungs- und Sperrzonen ebenso wie für Firmen außerhalb dieser Gebiete, sofern vorbeugende Maßnahmen ihren Betrieb direkt beeinträchtigen.

Der Antrag kann demnach mit einer außergewöhnlichen äußeren Ursache begründet werden. Voraussetzung ist, dass das Ereignis für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar war, von ihm nicht bewältigt werden konnte und außerhalb seiner Verantwortung liegt. Die Kammer verweist zudem auf steuerliche und finanzielle Hilfen für besonders belastete Unternehmen sowie auf Sonderregelungen der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Selbstständige.

Der Brand in der Gironde war am Mittwoch, dem 22. Juli, nahe dem Becken von Arcachon ausgebrochen. Die Gendarmerie berichtete von groß angelegten vorsorglichen Räumungen und einem umfangreichen Einsatz zur Sicherung der betroffenen Gebiete. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters blieb das Feuer in der Nacht zum Montag zwar weitgehend stabil, war aber weiterhin nicht unter Kontrolle.

Die wirtschaftlichen Folgen reichen über zerstörte oder vorübergehend geschlossene Betriebe hinaus. Am Flughafen Bordeaux wurden die kommerziellen Flüge einer Mitteilung vom Sonntag zufolge grundsätzlich fortgesetzt. Hotels außerhalb der Ringautobahn in Flughafennähe mussten auf Anordnung der Präfektur jedoch schließen; Reisende konnten dort nicht untergebracht werden. Die Einschränkungen treffen daher neben Handel und Logistik auch Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und weitere Dienstleister. Hinzu kommen mögliche Einnahmeausfälle in der sommerlichen Hauptreisezeit.

Die Regierung verlängerte nach dem Treffen in Paris außerdem die Frist für Schadenmeldungen bei Versicherungen ausnahmsweise bis zum 31. August. Lescure und der für Handel und Tourismus zuständige Minister Serge Papin wollen die Unterstützung von Staat, Versicherern und regionalen Wirtschaftsvertretern abstimmen. Die CCI Bordeaux Gironde informiert betroffene Unternehmen über Kurzarbeit, Sozialabgaben und verfügbare Finanzhilfen.

Quellen

  • Franceinfo
  • CCI Bordeaux Gironde
  • Gendarmerie nationale
  • Reuters via Boursorama
  • Flughafen Bordeaux

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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