Pontoise – 08.09.2026: Ein ehemaliger Gynäkologe aus dem Département Val-d'Oise soll sich 2027 wegen 117 mutmaßlicher Vergewaltigungen und sexueller Übergriffe vor Gericht verantworten. Das berichtete Franceinfo am Montag. Insgesamt 130 frühere Patientinnen hatten Anzeige erstattet. Bis zur angekündigten Verhandlung werden etwa zwölf Jahre seit Beginn des Verfahrens vergangen sein.
Der inzwischen pensionierte Mediziner, der als Dr. Tran bekannt ist, praktizierte zwei Jahrzehnte lang im Val-d'Oise nördlich von Paris. Die Vorwürfe beziehen sich auf Behandlungen in seiner Praxis. Während der langjährigen Ermittlungen werteten die Behörden zahlreiche Aussagen aus und suchten nach weiteren ehemaligen Patientinnen. Bei einer derart großen Zahl von Anschuldigungen müssen die Angaben zu jedem einzelnen Vorgang geprüft und mit den übrigen Ermittlungsergebnissen abgeglichen werden.
Die gerichtliche Zulassung der Anklage ist keine Feststellung der Schuld. Der frühere Arzt hat die Vorwürfe während der Untersuchung bestritten; für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Erst in der Hauptverhandlung wird das Gericht Beweise, Aussagen und Einlassungen zu würdigen haben. Wann genau der Prozess beginnt und wie lange er dauern soll, wurde zunächst nicht öffentlich mitgeteilt.
Vorgesehen ist eine Verhandlung vor der Cour criminelle départementale des Val-d'Oise in Pontoise. Diese französischen Strafgerichte entscheiden über bestimmte schwere Verbrechen in der Besetzung mit fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, also ohne Geschworene. Die große Zahl der mutmaßlich Betroffenen dürfte hohe organisatorische Anforderungen stellen. Jede Anschuldigung muss eigenständig verhandelt werden; zugleich sind die Rechte der Nebenklägerinnen und der Verteidigung zu wahren.
Für die Anzeigeerstatterinnen eröffnet der Prozess die Möglichkeit, ihre Schilderungen vor Gericht vorzutragen. Der lange Zeitraum seit den ersten Ermittlungen kann für Betroffene zusätzlich belastend sein. Zugleich verlangt ein Strafverfahren mit zahlreichen, teils weit zurückliegenden Vorwürfen eine sorgfältige Prüfung von Erinnerungen, medizinischen Unterlagen und weiteren möglichen Beweismitteln.
Der Fall betrifft ein medizinisches Umfeld, das in besonderem Maße von Vertrauen und körperlicher Verletzlichkeit geprägt ist. Bei gynäkologischen Untersuchungen müssen Patientinnen über Art und Zweck einer Behandlung aufgeklärt werden und ihr Einverständnis geben. Gegenstand des Strafprozesses wird jedoch keine allgemeine Bewertung ärztlicher Praxis sein. Verhandelt werden ausschließlich die 117 mutmaßlichen Taten, die dem ehemaligen Gynäkologen zur Last gelegt werden.
Nach zwölf Jahren wechselt das Verfahren damit von der Ermittlungsphase in die gerichtliche Prüfung. Grundlage der Verhandlung werden die Aussagen der betroffenen Frauen, die Einlassungen des Angeklagten und die Ergebnisse der Untersuchung sein.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Le Parisien
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).