Paris – 21.07.2026: Die Haute Autorite de sante (HAS) empfiehlt eine jährliche Pflichtimpfung gegen Grippe für alle Gesundheitsfachkräfte in Frankreich. Die unabhängige Fachbehörde veröffentlichte ihre Stellungnahme am Montag, 20. Juli. Ziel der Empfehlung ist es, besonders gefährdete Patientinnen, Patienten und Bewohner vor einer Übertragung in medizinischen und sozialmedizinischen Einrichtungen besser zu schützen.
Die vorgeschlagene Pflicht soll nach Auffassung der HAS sowohl angestellte als auch niedergelassene Gesundheitsfachkräfte erfassen. Hinzu kommen weitere Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Einrichtungen, die ältere Menschen unterbringen, sofern sie Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Grippeverläufe haben. Dazu können etwa Mitarbeitende in der Pflege, bei der Körperhygiene oder in der Alltagshilfe zählen.
Vorrangig soll die Regelung in Pflegeheimen für ältere Menschen, den Ehpad, und in Einrichtungen der Langzeitpflege eingeführt werden. Die HAS begründet diese Priorität mit der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort lebenden Menschen und den engen, wiederholten Kontakten mit dem Personal. Für andere betroffene Einrichtungen und niedergelassene Praxen empfiehlt die Behörde eine schrittweise Umsetzung in Abstimmung mit den Beteiligten.
Die Empfehlung ist nicht gleichbedeutend mit einer bereits geltenden neuen Impfpflicht. Für die konkrete Anwendung sind weitere Rechtsakte erforderlich. Das seit Ende 2025 geltende Gesundheitsgesetz sieht vor, dass die Grippeimpfung für bestimmte Berufsgruppen nach einer entsprechenden HAS-Empfehlung verpflichtend werden kann. Ein Dekret des Staatsrats soll insbesondere den Kreis der Berufe und die Bedingungen der Umsetzung genauer festlegen.
Die HAS hatte zwei Gruppen untersucht: Berufstätige im Gesundheits- und Sozialbereich sowie Menschen ab 65 Jahren, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben. Für die zweite Gruppe sprach sie sich dagegen aus, die bisherige Impfempfehlung in eine Pflicht umzuwandeln. Bei Beschäftigten stützt die Behörde ihre Position dagegen auf die erhebliche Krankheitslast der saisonalen Grippe und das erhöhte Risiko einer Weitergabe an besonders vulnerable Menschen.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP forderte die HAS zudem, die Umsetzung ausserhalb von Pflegeheimen und Langzeitpflegeeinrichtungen über zwei Jahre aufzubauen; eine Verlängerung um ein weiteres Jahr soll möglich sein. Ein abgestuftes Vorgehen solle die praktische Durchführbarkeit und die Akzeptanz bei Einrichtungen, Beschäftigten und lokalen Akteuren verbessern.
Die Debatte betrifft damit nicht nur Kliniken, sondern auch ambulant taetige Fachkräfte und Teile des sozialmedizinischen Sektors. Die nächsten Entscheidungen liegen bei Regierung und Verordnungsgeber. Bis zum Erlass der vorgesehenen Regelungen bleibt die Grippeimpfung für die betroffenen Berufsgruppen eine Empfehlung, nicht die im Alltag bereits vollzogene neue Verpflichtung.
Quellen
- Haute Autorite de sante
- Legifrance
- AFP via Boursorama
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).