London – 17.09.2026: In England wächst das Geschäft mit der Verlosung von Wohnhäusern. Nach einem Bericht von franceinfo bieten Eigentümer Immobilien im Wert von mehreren Millionen Euro über eine große Zahl kostenpflichtiger Teilnahmen an. Ein Los kann lediglich 3,50 Euro kosten. Werden genügend Lose verkauft, kann der Erlös den gewöhnlichen Marktwert des Hauses übersteigen.
Für Teilnehmer wirkt das Modell wie eine außergewöhnlich günstige Chance auf Wohneigentum. Statt einen Kredit aufzunehmen, setzen sie einen kleinen Betrag ein. Verkäufer wiederum können eine Immobilie ohne klassischen Maklerverkauf einem großen Publikum anbieten und bei hoher Beteiligung mehr erlösen als durch einen Verkauf am Markt. Ob diese Rechnung aufgeht, hängt allerdings von der Reichweite der Kampagne und den festgelegten Bedingungen ab.
Rechtlich handelt es sich in Großbritannien nicht automatisch um eine zulässige Lotterie. Die britische Glücksspielkommission weist darauf hin, dass private, gewinnorientierte Hauslotterien nicht wie gewöhnliche Lotterien betrieben werden dürfen. Bleibt nach Abzug der Kosten und Preise ein privater Gewinn, ist eine solche Lotterie nur zulässig, wenn sie einem guten Zweck dient und von einer nicht kommerziellen Organisation veranstaltet wird.
Anbieter gestalten Hausverlosungen deshalb häufig als Preisausschreiben oder kostenlose Auslosungen. Bei einem Preisausschreiben muss die Teilnahme eine relevante Fähigkeit, Einschätzung oder Wissensleistung verlangen. Eine kostenlose Auslosung benötigt einen tatsächlich nutzbaren unentgeltlichen Teilnahmeweg. Solche Konstruktionen fallen nach Angaben der Glücksspielkommission nicht unter ihre direkte Aufsicht.
Damit ist der Schutz der Teilnehmer schwächer als bei regulierten Glücksspielen. Die Behörde erklärt ausdrücklich, sie könne nicht beurteilen, ob ein einzelnes Hausgewinnspiel sicher oder seriös sei. Interessenten sollten daher die Teilnahmebedingungen, die Beschreibung des Preises und den Ablauf der Auslosung genau prüfen. Beschwerden betreffen nach Behördenangaben unter anderem verlängerte Aktionen, geänderte Preise oder wegen Regelverstößen abgesagte Wettbewerbe.
Auch die britische Werbeaufsicht verlangt, dass angekündigte Preise wie beschrieben vergeben werden oder ein angemessener Ersatz bereitsteht. Die Regeln sollen verhindern, dass Anbieter ein Haus werbewirksam präsentieren, Gewinner später aber mit einer deutlich schlechteren Alternative abfinden. Maßgeblich sind die veröffentlichten Bedingungen: Aus ihnen muss hervorgehen, welche Teilnahmeform gilt und wann der Preis vergeben wird.
Das britische Kulturministerium veröffentlichte am 1. September 2026 zudem eine aktualisierte freiwillige Selbstverpflichtung für Anbieter von Preisauslosungen. Nach Angaben der Regierung erzielt der Markt jährlich geschätzt 1,3 Milliarden Pfund. Rund 7,4 Millionen Erwachsene nehmen teil, mehr als 400 Anbieter sind aktiv. Hausverlosungen gehören damit zu einem rasch gewachsenen, bislang aber nur teilweise regulierten Geschäft.
Quellen
- franceinfo
- UK Gambling Commission
- UK Department for Culture, Media and Sport
- Advertising Standards Authority
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).