Paris – 08.08.2026: Wer im Großraum Paris mit einem E-Scooter, einem Gyropoden oder einem Hoverboard unterwegs ist, muss seit Freitag, dem 7. August, einen Schutzhelm und reflektierende Kleidung oder Ausrüstung tragen. Die Anordnung der Polizeipräfektur gilt in der Hauptstadt und den drei Départements der Petite Couronne: Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis und Val-de-Marne. Die Pflicht besteht zu jeder Tageszeit und unabhängig von den Sichtverhältnissen.
Damit gehen die regionalen Vorgaben über die allgemeinen französischen Verkehrsregeln hinaus. Landesweit wird erwachsenen Nutzern motorisierter persönlicher Fortbewegungsmittel das Tragen eines Helms dringend empfohlen, ist jedoch grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Reflektierende Kleidung oder Ausrüstung müssen sie normalerweise nachts oder tagsüber bei unzureichender Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften tragen. In Paris und den angrenzenden Départements gehört beides nun bei jeder Fahrt zur verbindlichen Ausstattung.
Betroffen sind privat genutzte E-Scooter ebenso wie Gyropoden und Hoverboards, sofern sie als motorisierte persönliche Fortbewegungsmittel eingestuft werden. Gewöhnliche Tretroller ohne Motor fallen nicht unter diese Fahrzeugklasse. Für Leih-E-Scooter hat die Regel in Paris selbst kaum praktische Bedeutung: Die Hauptstadt beendete deren Vermietung bereits 2023 nach einer Bürgerbefragung. Private Geräte blieben davon unberührt und sind weiterhin im Straßenverkehr präsent.
Die neue Schutzpflicht ergänzt die bestehenden Vorschriften. Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge ist auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt. Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die Mitnahme einer zweiten Person ist verboten, weil die Geräte nur für einen Fahrer zugelassen sind. Kopfhörer und Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht in der Hand benutzt werden.
Auch die Wahl des Fahrwegs ist geregelt. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind vorhandene Radwege und Radfahrstreifen zu benutzen. Fehlen sie, dürfen die Fahrzeuge grundsätzlich auf Straßen verkehren, auf denen höchstens 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Gehwege bleiben tabu, sofern die zuständige Kommune keine Ausnahme zugelassen hat. Wo eine solche Freigabe besteht, müssen Fahrer Schritttempo einhalten und Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Die Polizeipräfektur begründet die Verschärfung mit dem Schutz der Fahrer und ihrer besseren Sichtbarkeit. Im dichten Verkehr der Metropolregion teilen sich E-Scooter-Nutzer vielerorts begrenzten Raum mit Fahrrädern, Bussen, Lieferwagen und Fußgängern. Wer nun zwischen Paris und der Petite Couronne fährt, muss Helm und reflektierende Ausrüstung während der gesamten Strecke tragen. Maßgeblich ist die am 7. August veröffentlichte Präfekturanordnung.
Quellen
- Franceinfo
- Ministerium für ökologischen Wandel, Verkehr und Wohnen
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).