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Historischer Wendepunkt: Frankreich definiert Vergewaltigung als « jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung »

Mit dem einstimmigen Beschluss des Sénats am 18. Juni 2025 steht Frankreich kurz vor einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts: Non-Consentement, das Fehlen von ausdrücklicher Zustimmung, wird künftig zentrale Komponente bei der Definition von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen. Bisher galt im französischen Strafrecht Vergewaltigung als jede Form von sexueller Handlung, die unter Anwendung von Gewalt, Nötigung, Drohung…

Gewalt gegen Frauen

Mit dem einstimmigen Beschluss des Sénats am 18. Juni 2025 steht Frankreich kurz vor einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts: Non-Consentement, das Fehlen von ausdrücklicher Zustimmung, wird künftig zentrale Komponente bei der Definition von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen.

Bisher galt im französischen Strafrecht Vergewaltigung als jede Form von sexueller Handlung, die unter Anwendung von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung erfolgte. Damit hing die Strafbarkeit nicht an einem klaren, positiv formulierten Einverständnis, sondern an Faktoren, die oft nur schwer juristisch zu erfassen waren. Diese Einschränkung führte wiederholt zu Debatten – etwa im vielbeachteten Mazan-Prozess, in dem das Fehlen einer erklärten Zustimmung im Zentrum der Kontroverse stand.

Der neue Entwurf – initiiert von Véronique Riotton (Renaissance) und Marie‑Charlotte Garin (Les Écologistes) – definiert alle sexuellen Handlungen ohne frei, informiert, spezifisch, vorausgehend und widerruflich erteilte Zustimmung als strafbar. Schweigen oder ein Unterlassen des Widerstands wird explizit nicht als Zustimmung gewertet. Gewalt, Drohung, Zwang oder Überraschung bleiben als Indikatoren für fehlenden Konsens relevant, sind jedoch nicht mehr die alleinige Grundlage für die Strafbarkeit.

Ein redaktioneller Unterschied zwischen den Beschlüssen im Sénat und dem Assemblée betrifft die Beurteilung des Non-Consentements: Während die Nationalversammlung die Prüfung im „Lichte der Umstände“ vorsah, legt der Sénat Wert auf eine kontextbezogene Analyse durch die Justiz – ein Hinweis auf die juristische Sensibilität des Themas.

Die breite politische Unterstützung für die Reform zeigt, wie weit sich die gesellschaftliche Wahrnehmung sexueller Gewalt gewandelt hat. Vertreterinnen und Vertreter fast aller Parteien betonten die zivilisatorische Bedeutung der Neudefinition. Die Regierung lobt das Vorhaben als wegweisend: Es sei ein Gesetz des Respekts, der Gerechtigkeit und der Anerkennung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen die Stärkung der Opferrechte, mahnen jedoch zur Vorsicht: Die Befürchtung, dass künftig eine Art Beweislastumkehr erfolgen könnte – also Opfer in der Praxis ihren fehlenden Konsens nachweisen müssten –, ist ebenso verbreitet wie die Sorge vor einer übermäßigen Formalisierung intimer Beziehungen.

Mit der geplanten Gesetzesänderung schließt sich Frankreich einer Reihe europäischer Länder an, die bereits eine auf Zustimmung basierende Definition von Vergewaltigung eingeführt haben – darunter Schweden, Spanien und Norwegen. Zudem erfüllt Frankreich damit die Anforderungen der Istanbul-Konvention des Europarats, die bereits 2014 ratifiziert wurde und eine solche Definition explizit vorsieht.

Auf europäischer Ebene ist die Harmonisierung des Sexualstrafrechts ein noch immer umkämpftes Thema. Frankreich setzt mit diesem Schritt ein Signal, das über seine Grenzen hinausweist – rechtlich wie gesellschaftspolitisch.

Gesellschaftlicher Wirkungsspielraum

Ziel der Reform ist es nicht nur, die juristische Handhabe bei Sexualdelikten zu verbessern, sondern auch eine langfristige kulturelle Wirkung zu erzielen: die Etablierung einer gesellschaftlichen Norm, die sexuelle Selbstbestimmung ins Zentrum stellt. Das Gesetz versteht sich damit auch als Bildungsinstrument – ein Aufruf zu mehr Bewusstsein, Kommunikation und Respekt in intimen Beziehungen.

Gleichwohl bleibt die Umsetzung eine Herausforderung: Von der gerichtlichen Beweisführung über die Ausbildung der Justiz bis hin zu Präventionsarbeit und Opferunterstützung ist ein ganzes neues System gefordert. Die Reform ist ein Anfang – kein Schlusspunkt.

Autor: P. Tiko

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