Paris – 15.09.2026: Steigende Preise für Benzin und Diesel bedeuten für den französischen Staat nicht automatisch einen Einnahmeschub. Wirtschaftsminister Roland Lescure widersprach am Dienstag der verbreiteten Vorstellung, der Fiskus profitiere unmittelbar von jedem Preisanstieg an der Zapfsäule. Eine Berechnung von France Télévisions zeigt, weshalb die Rechnung komplizierter ist: Die Abgaben machen einen erheblichen Teil des Endpreises aus, reagieren aber unterschiedlich auf Preisschwankungen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums entfallen in Frankreich rund 60 Prozent des Tankstellenpreises von Benzin und Diesel auf Steuern. Zwei Abgaben sind maßgeblich. Auf Energieerzeugnisse wird eine Verbrauchsteuer erhoben, die frühere TICPE. Zusätzlich fällt auf den gesamten Verkaufspreis einschließlich dieser Verbrauchsteuer eine Mehrwertsteuer von 20 Prozent an. Den übrigen Preis bestimmen unter anderem die Kosten für Rohöl, Raffination, Transport und Vertrieb sowie die Handelsmargen.
Die Energiesteuer richtet sich nach der verkauften Menge und nicht nach dem Marktpreis. Für Benzin beträgt der geltende Satz 69,02 Euro je Hektoliter, für Diesel 60,75 Euro je Hektoliter. Rechnerisch sind das rund 69 Cent je Liter Benzin und knapp 61 Cent je Liter Diesel. Regionale Besonderheiten und einzelne Sonderregelungen können die Belastung verändern. Steigt allein der Ölpreis, erhöht sich diese Abgabe je Liter zunächst nicht.
Anders funktioniert die Mehrwertsteuer. Da sie prozentual auf den Preis einschließlich der Energiesteuer erhoben wird, wächst ihr Ertrag je verkauftem Liter bei steigenden Preisen. Die öffentlichen Einnahmen können daher kurzfristig zunehmen, sofern die abgesetzte Kraftstoffmenge stabil bleibt. Eine vollständige Bilanz für die öffentlichen Haushalte ergibt sich daraus jedoch nicht.
Hohe Preise können den Verbrauch dämpfen, etwa weil Menschen weniger fahren, sparsamere Fahrzeuge nutzen oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Mit jedem nicht verkauften Liter entfällt auch die mengenabhängige Energiesteuer. Nach Angaben des Finanzministeriums verbleibt zudem weniger als die Hälfte der Mehrwertsteuereinnahmen aus Kraftstoffen beim Zentralstaat. Weitere Anteile fließen an die Sozialversicherung und die Gebietskörperschaften. Auch Teile der Energiesteuer sind gesetzlich für territoriale Aufgaben bestimmt.
Die fiskalische Wirkung hängt somit vom Ausmaß des Preisanstiegs, den verkauften Mengen, dem Wechselkurs und möglichen Entlastungsmaßnahmen ab. Bei starken Energiepreisschocks können Hilfen für Haushalte, Transportunternehmen oder besonders energieintensive Branchen den Staat zusätzlich belasten. Ein höheres Mehrwertsteueraufkommen allein ist deshalb kein Beleg für einen staatlichen Sondergewinn.
Für Autofahrer erscheint der Steueranteil an der Zapfsäule als ein Block. Tatsächlich verteilt sich das Aufkommen auf mehrere öffentliche Ebenen. Während die mengenabhängige Energiesteuer vergleichsweise planbare Einnahmen liefert, folgt die Mehrwertsteuer den Preisen und dem Verbrauch.
Quellen
- Franceinfo
- Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).