Politik & Gesellschaft

Homeoffice aus Pakistan: Kündigung zulässig, fristlose Entlassung nicht

Ein Beschäftigter arbeitete ohne Rücksprache aus Pakistan und verstieß damit gegen seine Pflichten. Das Berufungsgericht Versailles sah darin einen Kündigungsgrund, nicht aber die Voraussetzung für eine fristlose Entlassung.

Ein Beschäftigter arbeitete ohne Rücksprache aus Pakistan und verstieß damit gegen seine Pflichten. Das Berufungsgericht Versailles sah darin einen Kündigungsgrund, nicht aber die Voraussetzung für eine fristlose Entlassung.

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