Wirtschaft

Hunderttausende Fahrzeuge in Frankreich sind nicht versichert

In Frankreich sind schätzungsweise 650.000 bis 700.000 Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung unterwegs. Nach Unfällen drohen den Verantwortlichen hohe Rückforderungen, während ein Garantiefonds zunächst die Opfer entschädigt.

Paris – 04.10.2026: In Frankreich sind nach aktuellen Schätzungen Hunderttausende Fahrzeuge ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung unterwegs. Franceinfo berichtete am Sonntag unter Berufung auf die französische Verkehrssicherheitsbehörde von rund 700.000 betroffenen Fahrzeugen. Der Fonds de Garantie des Victimes, der Unfallopfer entschädigt, nennt in seinem jüngsten Barometer etwa 650.000. Die Differenz erklärt sich durch unterschiedliche Erhebungszeiträume und Berechnungsmethoden.

Für motorisierte Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die anderen Menschen zugefügt werden. Fehlt der Versicherungsschutz, entschädigt der Garantiefonds nach einem Unfall zunächst die Geschädigten. Anschließend verlangt er das ausgezahlte Geld von der verantwortlichen Person zurück. Bei schweren oder dauerhaften Verletzungen können sich die Forderungen auf Hunderttausende oder sogar Millionen Euro summieren und die Verursacher über Jahrzehnte belasten.

Als wichtigen Grund für den fehlenden Schutz nennt der Fonds finanzielle Schwierigkeiten. Besonders häufig betroffen sind junge Fahrerinnen und Fahrer mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen. Etwa jede zweite Person, die wegen Fahrens ohne Versicherung belangt wird, ist nach Angaben des Fonds jünger als 30 Jahre. Für Fahranfänger kostet eine Versicherung im Durchschnitt rund 1.000 Euro jährlich. Steigende Lebenshaltungskosten können den Druck erhöhen, auf den vorgeschriebenen Schutz zu verzichten.

Die finanziellen Folgen trägt zunächst auch die Versichertengemeinschaft. Für 2025 meldete der Fonds mehr als 15.000 verletzte Unfallopfer, denen er im Zusammenhang mit nicht versicherten oder geflüchteten Fahrzeugen Leistungen gewährte. Die Entschädigungen für Opfer von Verkehrsunfällen beliefen sich auf 132 Millionen Euro. Finanziert wird der Fonds unter anderem durch Beiträge der Versicherten sowie durch Rückforderungen an die Verantwortlichen.

Bei polizeilich erfassten Verkehrsunfällen mit Personenschaden waren nach den jüngsten verfügbaren Daten 5,4 Prozent der beteiligten Fahrzeuge nicht versichert. Dieser Wert stammt aus dem Jahr 2023 und lag höher als in den Vorjahren. Die Versicherungspflicht gilt neben Personenwagen und Lieferwagen auch für Motorräder, elektrische Tretroller und andere motorisierte Kleinstfahrzeuge.

Seit dem 1. April 2024 müssen Halter zugelassener Fahrzeuge weder die grüne Versicherungskarte noch die zugehörige Plakette mitführen. Die Pflicht zur Versicherung besteht jedoch unverändert fort. Polizei und Behörden prüfen den Schutz über das zentrale Verzeichnis versicherter Fahrzeuge. Für bestimmte nicht zugelassene Kleinstfahrzeuge gelten weiterhin eigene Nachweispflichten. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert ein Bußgeld von 750 Euro. Im Wiederholungsfall sind bis zu 3.750 Euro sowie weitere Sanktionen möglich. Hinzu kommen nach einem Unfall die Rückforderungen des Garantiefonds.

Quellen

  • Franceinfo
  • Fonds de Garantie des Victimes
  • Observatoire national interministériel de la sécurité routière
  • Sécurité routière

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).