Am 16. Juni 2025 segnete die Loi-Kommission der französischen Nationalversammlung eine Gesetzesinitiative der UDR ab, die es einer französischen Person untersagen soll, eine Person ohne regulären Aufenthaltsstatus in Frankreich zu ehelichen. Bereits im Februar im Senat verabschiedet, soll das Gesetz am 26. Juni 2025 in der Nationalversammlung diskutiert werden.
Ein Schutzschild für Bürgermeister?
Der UDR-Abgeordnete Éric Michoux, Berichterstatter der Kommission, argumentiert, es ginge primär um den Schutz von Bürgermeister:innen. Diese seien „kompromittiert“, wenn sie Ehen vollziehen, die sie für Scheinehen hielten – und damit unfreiwillig „Gesetzeslücken ermöglichen“, so Michoux. Am Ende stünde ein Zusatz im Code civil, wonach eine rechtswidrig im Land lebende Person hier nicht heiraten dürfe. Zudem sollen Amtspersonen künftig Dokumente zur Aufenthaltsprüfung verlangen können – und sie könnten den Aufschub für zweifelhafte Ehen von einem auf zwei Monate verlängern, einmal erneuerbar.
Politische Unterstützung – juristischer Gegenwind
Die Initiative erhält Rückendeckung von Präsident Macron, Justizminister Darmanin und Innenminister Retailleau. Auch Les Républicains zeigen signalisieren Unterstützung, da französische Bürgermeister:innen bisher „keinerlei Hebel hätten, um betrügerische Ehen zu stoppen“.
Aus dem linken Lager hört man hingegen scharfe Kritik: Sozialistin Thiébault-Martinez spricht von einer „rechtsextremen Rechts-Abweichung“, die Ökologin Balage El Mariky nennt den Vorstoß „xenophob und freiheitseinschränkend“. Für die Abgeordnete Emmanuelle Hoffman besteht ein potentieller Verfassungsbruch – in einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2003 heißt es, dass die Freiheit zu heiraten nicht allein durch eine aufenthaltsrechtliche Irregularität beschränkt werden dürfe.
Symbolische Debatte oder echte Problemlösung?
Im Jahr 2022 wurden laut Justizministerium von über 250.000 in Frankreich geschlossenen Ehen lediglich 406 als mögliche Scheinehen gemeldet. LFI-Abgeordneter Aurélien Taché warnt: „Im Namen des Kampfes gegen Scheinehen verdächtigt man die Liebe“; er vergleicht das Standesamt mit einer „Grenzkontrollstelle“. Kritik kommt auch, weil ein illegaler Aufenthalt weder Straftat noch Verbrechen sei – ein Heiratsverbot könnte gesellschaftlich stigmatisieren.
Die geplante Debatte im Plenum der Nationalversammlung am 26. Juni soll entscheiden, ob der Text in Kraft treten kann. Doch selbst bei Annahme ist ein Einspruch beim Verfassungsgericht wahrscheinlich, denn die Rechtslage erscheint auslegungsbedürftig.
Der Gesetzesvorschlag reiht sich ein in den derzeitigen Trend Frankreichs, die Aufenthaltsbedingungen zu verschärfen – in Fortführung der Immigration-Gesetze von 2024 und früher. Er legt die Debatte auf eine tiefere Ebene: Soll das Heiratsrecht zum Detektor illegalen Aufenthalts werden?
Die Regelung Bayrou fordert die eingewurzelte Vorstellung heraus: Heiraten ist ein Grundrecht, nicht bloß eine bürokratische Formalität. Indem sie den Zugang zur Ehe an den Aufenthaltsstatus knüpft, droht sie, das Fundament der Privilegien französischer Bürger:innen mit Migrationsbiografie zu erschüttern – und gleichzeitig die offizielle Vorstellung eines offenen, liberalen Heiratsrechts ernsthaft zu beschädigen.
Von Andreas Brucker