Paris – 10.09.2026: Frankreichs Innenminister Laurent Nuñez hat den Nachrichtensender CNews vor strafrechtlichen Folgen gewarnt, sollte dieser die russische Kommentatorin Xenia Fedorova erneut beschäftigen. In einem Schreiben an die Medienaufsicht Arcom wirft Nuñez dem zum Umfeld des Unternehmers Vincent Bolloré gehörenden Sender vor, russische Einflussnahme zu erleichtern. Anlass ist die Ankündigung von CNews, Fedorova nach ihrer Ausweisung aus Frankreich möglicherweise per Video zuzuschalten.
Fedorova leitete früher RT France, den französischen Ableger des staatlich finanzierten russischen Senders RT. Ende Juli erließen die französischen Behörden eine Ausweisungsverfügung gegen sie. Nach Angaben aus dem Umfeld des Innenministeriums wurde die Maßnahme damit begründet, dass sie von russischen Behörden gesteuerte Desinformation verbreite und dadurch grundlegende Interessen des Staates sowie die öffentliche Ordnung gefährde.
Mit der Verfügung verlor Fedorova ihr Aufenthaltsrecht; zugleich wurde ihr eine berufliche Tätigkeit in Frankreich untersagt. Ihre französischen Konten und Vermögenswerte wurden eingefroren. Verwaltungsgerichte wiesen Eilanträge gegen die Entscheidung zurück. Medienberichten zufolge hält sich Fedorova inzwischen im Ausland auf. Ihr genauer Aufenthaltsort wurde von den Behörden nicht bekannt gegeben.
CNews hatte am 2. September erklärt, die Ausweisung stehe Auftritten Fedorovas aus dem Ausland nicht entgegen. Juristen des Senders seien nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zuschaltung per Video zulässig sei. Das Innenministerium betrachtet eine solche Mitwirkung jedoch nicht allein als redaktionelle Entscheidung, sondern auch im Zusammenhang mit den gegen Fedorova verhängten finanziellen und beruflichen Beschränkungen.
Nach Angaben von franceinfo verweist Nuñez auf mögliche Straftatbestände, falls ein Unternehmen einer von Vermögenssperren betroffenen Person wirtschaftliche Ressourcen bereitstellt oder wissentlich eine ausländische Einflussnahme unterstützt. Ob tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde, ist offen. Die Arcom überwacht als unabhängige Behörde die Einhaltung der Regeln für audiovisuelle Medien, kann strafrechtliche Sanktionen aber nicht selbst verhängen.
Damit verlagert sich der Konflikt vom Aufenthaltsrecht auf die Verantwortung eines französischen Medienunternehmens. CNews kann sich auf die Freiheit der redaktionellen Programmgestaltung berufen; das Innenministerium argumentiert mit den staatlichen Pflichten zur Abwehr ausländischer Einflussoperationen. Rechtlich dürfte es darauf ankommen, ob ein bezahlter Fernauftritt als wirtschaftliche Unterstützung oder als konkrete Förderung der beanstandeten Einflussaktivität gewertet werden kann.
Bei der Arcom waren bereits Beschwerden über Äußerungen Fedorovas zur Ukraine und zu Lettland eingegangen. Die Intervention des Innenministers verbindet diese medienrechtliche Prüfung nun mit den staatlichen Maßnahmen gegen ausländische Einflussnahme. Dass Fedorova tatsächlich wieder bei CNews aufgetreten ist, war bis Donnerstag nicht bestätigt.
Quellen
- franceinfo
- Französisches Innenministerium
- Le Parisien
- Le Monde
- Arcom
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).