Paris – 13.09.2026: Jeder zweite Krebspatient in Frankreich gibt einer neuen Untersuchung zufolge an, nicht an Entscheidungen über die eigene Strahlentherapie beteiligt worden zu sein. Die von Franceinfo vorgestellte Studie der Ligue contre le cancer beschreibt damit eine erhebliche Lücke zwischen dem Anspruch auf gemeinsame Entscheidungsfindung und den Erfahrungen vieler Betroffener.
Strahlentherapie gehört zu den wichtigsten Verfahren der Krebsmedizin. Nach Angaben des Institut national du cancer wurden 2024 rund 231.000 Patienten in französischen Strahlentherapiezentren behandelt. Seit 2021 stieg ihre Zahl um acht Prozent. Je nach Tumorart, Lage und Stadium kommt die Bestrahlung allein oder in Verbindung mit einer Operation und medikamentösen Therapien zum Einsatz.
Viele Befragte bemängeln der Untersuchung zufolge vor allem unzureichende Erläuterungen durch das medizinische Personal. Dazu gehören Informationen über die Gründe für die vorgeschlagene Therapie, deren Ablauf, mögliche Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen. Vor einer Bestrahlung sind mehrere individuelle Festlegungen nötig: Sie betreffen unter anderem das Zielgebiet, die Dosis sowie die Zahl und zeitliche Abfolge der Sitzungen. Für Patienten sind diese Entscheidungen ohne eine verständliche ärztliche Einordnung kaum zu beurteilen.
Das französische Gesundheitsrecht verpflichtet Ärzte, Patienten an Entscheidungen über ihre Gesundheit zu beteiligen. Jede Behandlung setzt grundsätzlich eine freie und aufgeklärte Einwilligung voraus. Sie kann jederzeit zurückgezogen werden. Patienten dürfen eine Therapie ablehnen und haben zugleich Anspruch darauf, über die möglichen Folgen einer solchen Entscheidung informiert zu werden. Eine Unterschrift allein genügt dem Anspruch auf Aufklärung daher nicht; maßgeblich ist, ob die Informationen verständlich vermittelt wurden.
Vor einer Strahlentherapie beraten üblicherweise mehrere Fachrichtungen in einer interdisziplinären Fallkonferenz über den Behandlungsplan. Anschließend soll der Vorschlag in einem eigenen ärztlichen Gespräch mit dem Patienten erörtert werden. Nach den Empfehlungen des Institut national du cancer müssen dabei insbesondere Nutzen, Durchführung und mögliche unerwünschte Wirkungen erklärt werden. Die fachliche Beratung im Ärzteteam ersetzt dieses persönliche Gespräch nicht.
Die Befunde betreffen auch den praktischen Umgang mit Nebenwirkungen. Bestrahlungen können je nach behandelter Körperregion unterschiedliche Beschwerden verursachen; manche treten während der Therapie auf, andere erst später. Wer weiß, welche Reaktionen möglich sind und an wen er sich wenden kann, ist eher in der Lage, Beschwerden frühzeitig anzusprechen.
Moderne Verfahren können das umliegende gesunde Gewebe zunehmend genauer schonen. Dennoch bleibt die Behandlung für viele Erkrankte körperlich und psychisch belastend. Die Untersuchung der Ligue contre le cancer macht deutlich, dass technischer Fortschritt eine nachvollziehbare Beratung nicht ersetzt: Nach französischem Recht gehört die informierte Mitentscheidung selbst zur Behandlung.
Quellen
- Franceinfo
- Ligue contre le cancer
- Institut national du cancer
- Légifrance
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).