Politik & Gesellschaft

Jordan Bardella verklagt Mediapart wegen Antisemitismusvorwürfen

Der Vorsitzende des Rassemblement National bestreitet die Echtheit ihm zugeschriebener antisemitischer Nachrichten aus den Jahren 2013 bis 2015 und hat Mediapart wegen Verleumdung verklagt.

Paris – 30.09.2026: Jordan Bardella hat nach Berichten französischer und internationaler Medien Klage wegen Verleumdung gegen Mediapart eingereicht. Vorausgegangen war eine am 28. September veröffentlichte Recherche des Investigativmediums. Darin werden Bardella Nachrichten aus den Jahren 2013 bis 2015 zugeschrieben, die antisemitische Aussagen und Verschwörungserzählungen enthalten sollen. Der heutige Vorsitzende des Rassemblement National, damals ein junger Aktivist des Front National, bestreitet die Urheberschaft und spricht von Fälschungen.

Mediapart erklärt, die schriftlichen Gespräche während einer mehrmonatigen Recherche mit Dokumenten und Zeugenaussagen abgeglichen zu haben. Eine unabhängige gerichtliche Feststellung zur Echtheit der einzelnen Nachrichten liegt bislang nicht vor. Bei den veröffentlichten Inhalten handelt es sich daher um Vorwürfe, deren Tatsachengrundlage im angekündigten Verfahren geprüft werden dürfte.

Der Konflikt trifft den Rassemblement National in einer politisch empfindlichen Phase. Bardella gehört zu den prägenden Figuren der Partei. Marine Le Pen, die bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten will, stellte sich hinter ihn und bezeichnete die Veröffentlichung als gezielte Operation. Die Affäre berührt damit den langjährigen Versuch der Partei, sich vom historischen Erbe des Front National und dessen antisemitischen Kontroversen abzugrenzen.

Für das Verfahren gelten die besonderen Regeln des französischen Presserechts. Bei einer Verleumdungsklage kann sich ein Medium unter anderem mit dem Wahrheitsbeweis oder mit sorgfältiger Recherche und gutem Glauben verteidigen. Juristisch geht es somit zunächst um die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung, die belastbare Grundlage der Zuschreibung und die journalistischen Prüfungen von Mediapart. Maßgeblich werden die beanstandeten Passagen, die Klageschrift und die von beiden Seiten vorgelegten Belege sein.

Die Prozessgeschichte des 2008 gegründeten Mediums erklärt einen Teil der öffentlichen Resonanz, sagt aber nichts über den Ausgang dieses Verfahrens aus. In einer Bilanz zu seinem 15-jährigen Bestehen erklärte Mediapart 2023, seit der Gründung mit mehr als 300 Verfahren konfrontiert worden zu sein. Zugleich nannte das Medium fünf rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen. Diese Angaben sind eine Selbstauskunft aus dem Jahr 2023 und keine aktuelle amtliche Statistik.

Mediapart gerät mit seinen Recherchen regelmäßig in Konflikt mit Politikern, Unternehmen und staatlichen Stellen. Die Zahl der Verfahren belegt daher zunächst die hohe rechtliche Konfliktintensität investigativer Berichterstattung, weder die Richtigkeit noch die Fehlerhaftigkeit eines einzelnen Artikels. Bardella kann die bestrittene Zuschreibung nun gerichtlich angreifen; Mediapart muss darlegen, auf welcher Grundlage es die Nachrichten ihm zugeordnet hat. Öffentliche Verleumdung ist in Frankreich im Pressegesetz vom 29. Juli 1881 geregelt.

Quellen

  • Agence France-Presse via Mediapart
  • Associated Press
  • TV5Monde
  • Service-Public.fr
  • Mediapart, Bilanz zum 15-jährigen Bestehen

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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