Aktuell · 21.07.2026 19:45
Jubillar-Verfahren: Berufungsprozess nach Geständnis auf 2027 verschoben
Nach dem Geständnis von Cédric Jubillar und dem DNA-Nachweis an gefundenen Knochenresten wird der Berufungsprozess im Fall Delphine Aussaguel verschoben. Die Ermittlungen im Tarn laufen weiter.
Toulouse – 21.07.2026: Im Fall der seit Dezember 2020 verschwundenen Krankenpflegerin Delphine Aussaguel ist der für September geplante Berufungsprozess gegen ihren Ehemann Cédric Jubillar auf das erste Halbjahr 2027 vertagt worden. Die Entscheidung fiel am Dienstag nach einer Besprechung aller Verfahrensbeteiligten am Justizpalast von Toulouse. Die jüngsten Ermittlungsfortschritte sollen vor einer neuen Verhandlung umfassend geprüft werden.
Auslöser sind Aussagen, die der heute 38-Jährige am 15. Juli vor der Justiz wiederholt haben soll. Nach Angaben aus dem Verfahren räumte Jubillar ein, für den Tod seiner Ehefrau verantwortlich zu sein. Er soll geschildert haben, sie während eines Streits am Hals gepackt und gewürgt zu haben. Die Einzelheiten dieser Darstellung sind nun Teil weiterer Ermittlungen und müssen juristisch eingeordnet werden.
Delphine Aussaguel war in der Nacht zum 16. Dezember 2020 aus dem gemeinsamen Haus in Cagnac-les-Mines im Département Tarn verschwunden. Fünfeinhalb Jahre lang fehlte von ihr jede Spur. Cédric Jubillar war im Oktober 2025 in Albi wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 30 Jahren Haft verurteilt worden; weil er Berufung eingelegt hatte, ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Nach seinem Geständnis führte Jubillar Ermittler Mitte Juli zu einem Feld bei Mailhoc, rund zehn Kilometer vom früheren Wohnhaus entfernt. Dort fanden Gendarmen Knochenreste. Das Institut de recherche criminelle de la gendarmerie nationale bestätigte nach DNA-Analysen, dass die sterblichen Überreste Delphine Aussaguel zuzuordnen sind. Die Entdeckung beendet die lange Ungewissheit über ihren Verbleib, nicht aber die offenen Fragen des Falls.
Die Untersuchungen sollen klären, ob die gefundenen Reste Aussagen über die Todesursache zulassen und welche weiteren Spuren am Fundort gesichert werden können. Auch eine Rekonstruktion sowie zusätzliche psychiatrische und psychologische Gutachten stehen im Raum. Die Berufungsverhandlung war ursprünglich ab dem 21. September 2026 vor dem Schwurgericht Haute-Garonne in Toulouse vorgesehen.
Das Berufungsgericht begründete die Verschiebung mit den noch notwendigen Verfahrensschritten, einer geordneten Untersuchung und dem Grundsatz eines kontradiktorischen Verfahrens. Für die Angehörigen bedeutet dies weitere Monate des Wartens. Ihre Vertreter betonten zugleich, dass die neuen Erkenntnisse sorgfältig geprüft werden müssten, damit die Verhandlung auf einer möglichst vollständigen Tatsachengrundlage stattfinden kann.
Jubillar bleibt in Haft. In der Berufungsverhandlung wird er weiterhin wegen der Tötung seiner Ehefrau angeklagt sein. Wie die neuen Aussagen und die DNA-gesicherten Funde die rechtliche Bewertung beeinflussen, ist offen. Die Entscheidung darüber liegt beim Gericht; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- AFP via Boursorama
- Le Monde
- Franceinfo