Paris – 09.09.2026: Sechs kanakische Aktivisten aus Neukaledonien verlangen Ermittlungen gegen Gabriel Attal, Gérald Darmanin, Éric Dupond-Moretti und Sébastien Lecornu. Sie haben Beschwerde bei der Cour de justice de la République eingereicht, dem Sondergericht für mutmaßliche Straftaten französischer Regierungsmitglieder während ihrer Amtszeit.
Gegenstand der Eingabe ist die Entscheidung, die Aktivisten nach den schweren Unruhen von 2024 aus Neukaledonien in das französische Kernland zu bringen und dort in Untersuchungshaft zu nehmen. Nach Angaben ihres Anwalts halten die sechs Beschwerdeführer die Verlegung und Inhaftierung für ausschließlich politisch motiviert. Der Vorwurf ist bislang weder gerichtlich geprüft noch festgestellt worden.
Im Juni 2024 waren insgesamt sieben Vertreter der Unabhängigkeitsbewegung mit einem eigens organisierten Flug nach Frankreich gebracht worden. Zu ihnen gehörte Christian Tein, der damalige Sprecher der Cellule de coordination des actions de terrain. Die Behörden begründeten die Unterbringung außerhalb Neukaledoniens seinerzeit mit Sicherheitsanforderungen und dem Schutz des Verfahrens. Die Transfers verschärften jedoch die Spannungen in dem französischen Überseegebiet.
Für die Inhaftierten und ihre Familien hatte die Verlegung über eine Entfernung von mehr als 17.000 Kilometern erhebliche Folgen. Besuche wurden deutlich erschwert, ebenso der Kontakt zum vertrauten sozialen und politischen Umfeld. Menschenrechtsinstitutionen und Abgeordnete kritisierten die Maßnahme wiederholt. Die Nationale Beratende Menschenrechtskommission Frankreichs verwies auf Bedenken internationaler Gremien wegen der Haft indigener Aktivisten weit entfernt von ihrer Heimat.
Die Beschwerde betrifft vier Mitglieder der damaligen Regierung unter Premierminister Gabriel Attal. Darmanin war Innen- und Überseeminister, Dupond-Moretti Justizminister. Lecornu gehörte der Regierung damals als Verteidigungsminister an; heute ist er Premierminister Frankreichs. Ob und in welchem Umfang die vier Politiker persönlich an den Entscheidungen über die Transfers beteiligt waren, ist offen und wäre Gegenstand einer möglichen Untersuchung.
Die Einreichung einer Beschwerde bei der Cour de justice de la République setzt noch kein Ermittlungsverfahren in Gang. Zunächst prüft die zuständige Beschwerdekommission, ob die Vorwürfe rechtlich hinreichend begründet sind. Sie kann die Eingabe zurückweisen oder den Vorgang an die Untersuchungskommission weiterleiten. Erst dann würden förmliche Ermittlungen gegen die genannten Politiker beginnen.
Ausgangspunkt der damaligen Krise war eine geplante Änderung des Wahlrechts in Neukaledonien. Unabhängigkeitsbefürworter sahen darin eine Schwächung des politischen Gewichts der Kanak. Die folgenden Ausschreitungen im Mai 2024 forderten Menschenleben und verursachten schwere Schäden. Die neue Beschwerde bezieht sich ausschließlich auf die später angeordneten Haftverlegungen.
Quellen
- Franceinfo
- Cour de cassation
- Nationale Beratende Menschenrechtskommission Frankreichs
- Assemblée nationale
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).