Viele Regierungen in der EU und auf der ganzen Welt betonen die Notwendigkeit einer Covid-Auffrischungsimpfung. Folgerichtig fragen sich nun einige Personen, ob sie sich auch in ihrem Urlaub in Frankreich oder an ihrem Zweitwohnsitz impfen lassen können.
Man muss kein französischer Staatsbürger sein, um in Frankreich geimpft zu werden. Es ist auch nicht notwendig, in Frankreich versichert zu sein. Theoretisch muss man jedoch nachweisen, dass man in Frankreich lebt, um eine Auffrischungsimpfung zu erhalten. Das gilt auch für Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Auf der Website der französischen Regierung heißt es dazu: "Ausländer ... können sich in einem Impfzentrum impfen lassen, auch wenn sie keine carte vitale besitzen".
Um sich ohne Mitgliedschaft in der französischen Sozialversicherung impfen zu lassen, muss man einen Ausweis mitbringen, idealerweise eine Aufenthaltsgenehmigung und einen Nachweis über eine französische Adresse, z. B. eine Stromrechnung. Auch muss man für eine Auffrischungsimpfung einen Nachweis über die früheren Impfungen vorlegen, wie dies bei allen Personen der Fall ist, die in Frankreich eine dritte Impfung erhalten. Wer also bereits seine erste und zweite Impfdosis in Frankreich erhalten hat, sollte unter Vorlage der Impfbescheinigung auch seine dritte Impfung in Frankreich bekommen können - viele Impfzentren verzichten dann auf den Nachweis der französischen Adresse. In Arztpraxen wird von einer Person, die nicht Mitglied der französischen Sozialversicherung ist, ein Betrag zwischen 45 und 50 Euro für die Impfung erhoben. In Impfzentren ist die Impfung grundsätzlich kostenlos.
Auf der Website der französischen Sozialversicherung Ameli wird klargestellt, dass diese Regelung nur für Personen gilt, die offiziell in Frankreich leben, und dass Touristen oder Personen, die sich nur kurz in Frankreich aufhalten, nicht darunter fallen und die Kosten für die Impfung nicht von der staatlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Wer keinen (Zweit)Wohnsitz und die erste und zweite Impfung nicht in Frankreich erhalten hat und nun eine Auffrischungsimpfung wünscht, ist besser beraten, sich die Impfung nach seiner Rückkehr in seinem Heimatland geben zu lassen.