Paris – 09.09.2026: Frankreichs Kassationsgerichtshof hat die Einstellung des Verfahrens gegen französische Militärangehörige im Zusammenhang mit den Massakern von Bisesero in Ruanda bestätigt. Damit bleibt die Entscheidung der Pariser Berufungsinstanz vom 11. Dezember 2024 bestehen. Überlebende und Menschenrechtsverbände hatten Angehörigen der französischen Operation Turquoise Beihilfe zum Völkermord durch Unterlassen vorgeworfen.
Gegenstand des Verfahrens waren die Ereignisse in den Hügeln von Bisesero im Westen Ruandas zwischen dem 27. und 30. Juni 1994. Dort suchten während des Genozids an den Tutsi zahlreiche Menschen Schutz; viele von ihnen wurden getötet. Französische Soldaten hielten sich im Rahmen der von den Vereinten Nationen mandatierten Operation Turquoise im Land auf. Nach Darstellung der Kläger wussten die Einsatzkräfte von der akuten Gefahr, griffen jedoch drei Tage lang nicht ein.
Die Pariser Ermittlungsrichter hatten das Verfahren im September 2022 eingestellt. Sie sahen keine hinreichenden Belege dafür, dass französische Soldaten unmittelbar an den Verbrechen beteiligt waren. Auch eine strafrechtlich relevante Unterstützung der Täter oder eine Beihilfe durch pflichtwidriges Unterlassen ließ sich ihrer Bewertung zufolge nicht nachweisen. Die Berufungsinstanz bestätigte diese Entscheidung im Dezember 2024 und lehnte weitere von den Nebenklägern beantragte Ermittlungen ab.
Sechs Überlebende sowie die Verbände Ibuka, Survie, Internationale Föderation für Menschenrechte, Liga für Menschenrechte und Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus legten dagegen Rechtsmittel ein. Sie verlangten eine erneute Untersuchung der Entscheidungen innerhalb der französischen Militärführung und des Verhaltens der Soldaten vor Ort. Mit der Entscheidung des Kassationsgerichtshofs ist dieser Rechtsweg nun ausgeschöpft.
Das Urteil betrifft allein die Frage, ob den in dem Verfahren genannten Militärangehörigen eine individuelle strafrechtliche Verantwortung nachgewiesen werden kann. Davon zu unterscheiden ist die politische und historische Bewertung der französischen Ruanda-Politik. Die von dem Historiker Vincent Duclert geleitete Kommission bescheinigte Frankreich 2021 eine schwere und erdrückende Verantwortung für seine Politik vor und während des Genozids. Belege für eine Absicht Frankreichs, sich am Völkermord zu beteiligen, stellte sie jedoch nicht fest.
Die Operation Turquoise begann Ende Juni 1994, als die systematische Ermordung der Tutsi bereits seit Wochen andauerte. Der Einsatz rettete nach dem Duclert-Bericht zahlreiche Menschen, erreichte aber die große Mehrheit der Verfolgten nicht mehr. Die strafrechtliche Entscheidung beendet somit das Verfahren gegen die Militärangehörigen, nicht jedoch die Auseinandersetzung mit Frankreichs damaliger Politik und dem Handeln seiner Institutionen. Maßgeblich bleibt, dass die Justiz keine hinreichenden Beweise für eine individuelle Beihilfe zum Völkermord feststellte.
Quellen
- Franceinfo
- Kassationsgerichtshof
- Le Monde
- Sciences Po
- AFP
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).