Politik & Gesellschaft

Kirche zahlt 27 Millionen Euro für Papstbesuch

Die französische Bischofskonferenz trägt die Kosten der Gottesdienste und ihrer Organisation. Der Staat finanziert den protokollarischen Empfang sowie den Schutz des Papstes und der öffentlichen Räume.

Paris – 24.09.2026: Der Besuch von Papst Leo XIV. in Frankreich vom 25. bis 28. September ist mit einem Organisationsbudget von 27 Millionen Euro veranschlagt. Nach Angaben der französischen Bischofskonferenz trägt die katholische Kirche in Frankreich diese Summe. Finanziert werden damit unter anderem die Vorbereitung der Gottesdienste, technische Anlagen, Logistik, Empfangsstrukturen, Kommunikation und die Betreuung der erwarteten Besucher.

Die Reise führt den Papst nach Paris, Saint-Denis, Lourdes und Metz. Allein zur Freiluftmesse am 26. September auf der Achse zwischen Place de la Concorde und Champs-Élysées werden rund 600.000 Menschen erwartet. Für die Messe am 27. September in Lourdes rechnen die Behörden mit etwa 150.000 Teilnehmern. Entsprechend groß ist der Aufwand für Absperrungen, sanitäre Anlagen, Helfer, technische Einrichtungen und Zugangskontrollen.

Zur Finanzierung setzt die Kirche auf Spenden von Gläubigen, Kollekten und private Zuwendungen. Der Zugang zu den Veranstaltungen bleibt grundsätzlich kostenlos. Die Bischofskonferenz hatte Anfang September mitgeteilt, dass die Kosten auf 27 Millionen Euro geschätzt würden. Die religiösen Feiern und deren unmittelbare Organisation liegen damit in der Verantwortung der kirchlichen Veranstalter.

Auch dem Staat entstehen Ausgaben. Frankreich empfängt Leo XIV. sowohl als ausländisches Staatsoberhaupt als auch als Oberhaupt der katholischen Kirche. Die öffentliche Hand übernimmt daher den protokollarischen Empfang, den Personenschutz und die Sicherung öffentlicher Räume. Das Innenministerium hat dafür Polizei, Gendarmerie, Präfekturen und weitere staatliche Dienste mobilisiert. Diese Kosten sind in dem von der Kirche genannten Organisationsbudget nicht enthalten.

Rechtlich wird die Reise als Großveranstaltung behandelt. Ein Dekret vom 3. September erfasst Paris, Saint-Denis, Lourdes, Metz und Goin. Es ermöglicht Sicherheitsüberprüfungen für Personen, die über die Rolle gewöhnlicher Besucher hinaus Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten. In den geschützten Zonen sind Durchsuchungen und Abtastkontrollen vorgesehen. Wer diese Kontrollen ablehnt, darf die jeweilige Zone nicht betreten.

Die Aufteilung folgt dem französischen Grundsatz der Laizität. Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 1905 bestimmt, dass die Republik keinen Kult anerkennt, bezahlt oder subventioniert. Das entbindet den Staat jedoch nicht von seinen Pflichten für Sicherheit, öffentliche Ordnung und diplomatisches Protokoll. Eine Finanzierung der Gottesdienste oder des kirchlichen Veranstaltungsbetriebs aus öffentlichen Mitteln wäre davon zu unterscheiden.

Die klare Kostentrennung ist erforderlich, weil der Besuch religiöses Ereignis, diplomatischer Termin und Massenveranstaltung zugleich ist. Eingeladen wurde Leo XIV. gemeinsam von Präsident Emmanuel Macron, den französischen Bischöfen und dem Generaldirektor der UNESCO. Die Kirche bezahlt Liturgie und Veranstaltungsorganisation; der Staat trägt seine Sicherheits- und Hoheitsaufgaben.

Quellen

  • Franceinfo: Wer den Papstbesuch bezahlt
  • Französische Bischofskonferenz: Vorbereitung des Papstbesuchs
  • Französisches Innenministerium: Schutz des Papstbesuchs
  • Légifrance: Dekret Nr. 2026-839
  • Légifrance: Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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