Politik & Gesellschaft

Kölner Polizei ermittelt nach Übergriff mit humanoidem Roboter

Ein humanoider Roboter soll eine 16-Jährige in Köln am Gesäß berührt haben. Die Polizei beschlagnahmte das Gerät und zwei Mobiltelefone; gegen zwei junge Männer wird ermittelt.

Köln – 15.10.2026: Ein nächtlicher Aufenthalt vor einem Schnellrestaurant auf den Kölner Ringen endete für eine 16-Jährige und ihre Freundinnen mit einem ungewöhnlichen Polizeieinsatz. Nach Angaben der Kölner Polizei näherte sich ein etwa 1,20 Meter großer, rot-goldener humanoider Roboter der Jugendlichen von hinten. Das Gerät soll sie am Gesäß berührt und anschließend Bewegungen gegen sie ausgeführt haben.

Der Vorfall ereignete sich kurz vor Mitternacht in der Nacht zum Sonntag, 11. Oktober, an der Ecke Palmstraße und Hohenzollernring. Die 16-Jährige hielt sich dort mit einer 17 und einer 18 Jahre alten Freundin auf. Die Polizei machte keine näheren Angaben zu den drei Jugendlichen. Auch ist öffentlich nicht bekannt, wie lange die Begegnung dauerte und wie die Betroffene darauf reagierte.

Die Ermittlungen richten sich gegen den 16 Jahre alten Besitzer des Roboters aus Wegberg und dessen 19-jährigen Begleiter. Beide sollen das Geschehen nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gefilmt, in sozialen Netzwerken live übertragen und kommentiert haben. Die Polizei führt sie als Tatverdächtige. Ob und in welcher Weise die beiden jungen Männer die Bewegungen des Roboters beeinflussten, muss noch geklärt werden.

Alarmierte Einsatzkräfte trafen die Beteiligten wenig später an der Kreuzung Magnusstraße und Hohenzollernring an. Nach Angaben der Polizei lag der Roboter zu diesem Zeitpunkt im Kofferraum eines Volkswagen. Die Beamten beschlagnahmten das Gerät und stellten zwei Mobiltelefone sicher. Die Auswertung soll Aufschluss darüber geben, wie der Roboter gesteuert wurde und welche Aufnahmen von dem Geschehen existieren.

Für die Kriminalpolizei ist vor allem die technische Funktionsweise des Geräts relevant. Offen ist, ob seine Bewegungen unmittelbar ferngesteuert, zuvor programmiert oder durch eine andere Form der Steuerung ausgelöst wurden. Davon hängt ab, wem einzelne Handlungen zugerechnet werden können. Der Einsatz eines technischen Geräts ändert grundsätzlich nichts daran, dass das Verhalten der beteiligten Menschen rechtlich geprüft werden kann.

Ermittelt wird wegen des Verdachts einer Beleidigung auf sexueller Grundlage. Diese Bezeichnung gibt den Anfangsverdacht der Polizei wieder; eine Anklage oder gerichtliche Entscheidung liegt bislang nicht vor. Welche strafrechtliche Bewertung die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen vornimmt, ist offen. Ebenso wenig ist bisher bekannt, ob weitere Personen aufgenommen wurden oder die Übertragung noch im Internet abrufbar ist.

Die sichergestellten Mobiltelefone können neben den Videos auch Hinweise auf Absprachen, Steuerungsbefehle und den Verlauf der Liveübertragung enthalten. Der Roboter selbst ist als mögliches Tatmittel und technischer Datenträger Teil der Untersuchung. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen nun die digitalen Spuren mit den Aussagen der Beteiligten und Zeuginnen abgleichen.

Quellen

  • Polizei Köln, Pressemitteilung vom 12. Oktober 2026
  • Franceinfo, Bericht vom 15. Oktober 2026
  • Associated Press, Bericht vom 13. Oktober 2026

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels