Es gibt Sätze, die man in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich nie hören sollte. Einer davon lautet: „Die Behörden waren informiert.“ Denn wenn die Behörden informiert waren und trotzdem nichts geschieht, dann verwandelt sich Information in ein Alibi und Verantwortung in eine Nebensache.
Nach dem Fall Lyhanna erleben wir nun das vertraute Ritual der Betroffenheit. Politiker zeigen sich erschüttert. Minister versprechen Aufklärung. Experten fordern Konsequenzen. Untersuchungskommissionen werden eingerichtet. Akten werden geprüft. Pressekonferenzen werden abgehalten. Und irgendwo zwischen all diesen sorgfältig formulierten Erklärungen verschwindet die entscheidende Frage: Warum musste ein Kind sterben, obwohl Warnsignale offenbar längst vorhanden waren?
Die Antwort darauf scheint in Frankreich inzwischen fast schon eine eigene Verwaltungseinheit zu sein: Niemand war zuständig, aber alle waren beteiligt.
Der moderne Staat ist ein erstaunliches Gebilde. Er weiß oft sehr genau, wann die Steuererklärung fällig ist. Er weiß, wie hoch die Parkgebühr in der Innenstadt sein muss. Er weiß, welche Formulare in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden müssen. Doch wenn es darum geht, ein gefährdetes Kind zu schützen, stellt sich plötzlich heraus, dass die zuständige Stelle auf die andere zuständige Stelle gewartet hat, die wiederum auf die Rückmeldung einer dritten zuständigen Stelle angewiesen war.
Man könnte darüber lachen, wenn es nicht so tragisch wäre.
Natürlich sind Verbrechen zunächst die Verantwortung der Täter. Niemand sollte so tun, als ließe sich individuelle Schuld auf Behörden abwälzen. Doch ebenso falsch wäre es, den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen. Denn ein Staat legitimiert seine Macht vor allem mit einem Versprechen: Wir schützen die Schwachen. Wir garantieren Sicherheit. Wir greifen ein, wenn Gefahr droht.
Wenn dieses Versprechen gebrochen wird, entsteht mehr als nur Wut. Es entsteht Misstrauen.
Genau dieses Misstrauen ist der eigentliche politische Sprengstoff des Falls. Nicht die Empörung über das Verbrechen allein, sondern die Überzeugung vieler Bürger, dass Institutionen zwar verwalten, dokumentieren und protokollieren können, aber immer häufiger an ihrer Kernaufgabe scheitern.
Und dann wundert man sich über den Erfolg der politischen Ränder.
Wie praktisch wäre es doch, wenn das Problem allein in der Stärke des Rassemblement National läge. Dann könnte man die Debatte auf die Gefährlichkeit der Opposition konzentrieren. Tatsächlich aber liegt das Problem tiefer. Parteien wie der RN profitieren nicht deshalb, weil sie besonders geniale Strategen wären. Sie profitieren, weil die Wirklichkeit ihre Argumente liefert.
Jeder Behördenfehler wird zu einem Wahlplakat.
Jede versäumte Entscheidung wird zu einer politischen Kampagne.
Jede Akte, die liegen bleibt, wird irgendwann zu einer Stimme an der Wahlurne.
Das ist die eigentliche Tragik. Die etablierten Parteien beklagen die Folgen, während sie die Ursachen oft selbst produzieren.
Besonders bemerkenswert ist dabei die Geschwindigkeit, mit der nach solchen Fällen neue Gesetze gefordert werden. Frankreich besitzt bereits Tausende Gesetze. Offenbar herrscht die Vorstellung, dass jedes Staatsversagen durch zusätzliche Paragrafen geheilt werden könne. Vielleicht braucht das Land bald ein Gesetz gegen das Nichtfunktionieren von Behörden. Die Strafe dafür könnte eine weitere Kommission sein.
Doch die Wahrheit ist banaler und unangenehmer.
Nicht alles scheitert an fehlenden Gesetzen. Vieles scheitert daran, dass bestehende Regeln nicht angewendet werden, Zuständigkeiten unklar sind oder Institutionen personell und organisatorisch überfordert arbeiten.
Der Tod eines Kindes wird so zu einem Spiegelbild staatlicher Schwächen.
Deshalb sollte die Debatte nicht bei Wahlkampfparolen enden. Weder die Regierung noch die Opposition werden Lyhanna gerecht, wenn ihr Schicksal lediglich zum politischen Rohstoff wird. Die eigentliche Frage lautet nicht, wer am Ende von diesem Fall profitiert.
Die eigentliche Frage lautet, warum ein Staat, der für nahezu jeden Lebensbereich Vorschriften, Verfahren und Zuständigkeiten kennt, ausgerechnet dort versagt haben könnte, wo seine Existenzberechtigung beginnt: beim Schutz eines Kindes.
Darauf gibt es bislang viele Erklärungen.
Aber noch keine überzeugende Antwort.
Ein Kommentar von Christine Macha
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