In gut einem Jahr wählen die Französinnen und Franzosen ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Gemeinderäte neu. Die Kommunalwahlen 2026 mögen im Schatten präsidialer Urnengänge stehen – doch sie entscheiden maßgeblich darüber, wie unser Alltag konkret gestaltet wird: von der Wohnraumpolitik über die Müllabfuhr bis hin zur Stadtplanung.
Weniger bekannt ist: Auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten – also auch aus Deutschland, Österreich oder Luxemburg –, die in Frankreich leben und registriert sind, dürfen an dieser Wahl teilnehmen. Diese Möglichkeit europäischer Teilhabe ist ein zentrales Element der EU-Bürgerschaft – und wird doch kaum genutzt.
Demokratie beginnt vor der Haustür
Während nationale Wahlen oft als Gradmesser für die politische Großwetterlage gelten, berühren Kommunalwahlen unmittelbar das Lebensumfeld jedes Einzelnen. Wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin wird, beeinflusst:
- die Verkehrspolitik in der eigenen Straße,
- die Ausstattung lokaler Schulen,
- die Genehmigung neuer Bauprojekte,
- die Höhe kommunaler Steuern.
Insofern ist es ein Paradox, dass gerade bei dieser Wahl die Wahlbeteiligung besonders niedrig ist – insbesondere unter nicht-französischen EU-Bürgern. Dabei ist ihre Stimme gleichwertig und rechtlich voll anerkannt.
Wer darf als EU-Bürger wählen?
Das französische Wahlrecht erlaubt seit dem Vertrag von Maastricht (1992) EU-Staatsangehörigen, die in Frankreich wohnen, unter bestimmten Bedingungen die Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen. Voraussetzungen für die Kommunalwahlen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Wohnsitz: Hauptwohnsitz in einer französischen Kommune
- Eintragung ins Wählerverzeichnis: Diese muss spätestens einige Wochen vor der Wahl erfolgt sein – in der Regel Ende Januar des Wahljahres.
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
Wer bereits bei vergangenen Kommunal- oder Europawahlen registriert war, bleibt grundsätzlich auf der Liste, solange er oder sie nicht umgezogen ist. Ein Wohnsitzwechsel macht eine neue Anmeldung erforderlich.
Zwei Wahlsysteme, ein Ziel: Stabilität vor Ort
Der französische Staat unterscheidet bei den Kommunalwahlen zwischen zwei Typen von Gemeinden – mit jeweils eigenem Wahlsystem:
◾ Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern
- Personenwahl: Man wählt einzelne Kandidaten.
- Panachage erlaubt: Namen können gestrichen oder hinzugefügt werden.
- Zwei Wahlgänge möglich, falls keine absolute Mehrheit erzielt wird.
◾ Gemeinden mit 1.000 Einwohnern oder mehr
- Listenwahl mit Mehrheitsprämie: Die erstplatzierte Liste erhält automatisch 50 % der Sitze, der Rest wird proportional aufgeteilt.
- Keine Änderungen an den Listen möglich: Man stimmt für ein geschlossenes Team.
Diese Regeln sollen stabile Mehrheiten ermöglichen und gleichzeitig politische Vielfalt abbilden.
Wer entscheidet was? Die Rolle des Bürgermeisters
Der oder die Bürgermeister*in (maire) ist in Frankreich nicht nur Gemeindevorstand, sondern hat staatliche Aufgaben inne:
- Verwaltungsleiter der Kommune (Haushalt, Personal, Infrastruktur)
- Vertreter des Staates: z. B. Standesamt, kleinere Justizaufgaben
- Stadtplaner: entscheidet über Bauvorhaben, städtische Entwicklung
- Politischer Akteur: besonders in Großstädten mit nationalem Einfluss
Gerade in einer Zeit wachsender Anforderungen – Klimaanpassung, soziale Integration, Haushaltsdisziplin – braucht es qualifizierte, verantwortungsvolle Persönlichkeiten in diesen Ämtern.
Wichtige Themen der Wahl 2026
Zahlreiche gesellschaftliche Debatten bündeln sich auf lokaler Ebene. Zu den absehbaren Schwerpunkten zählen:
- Klima und Umwelt: Gebäudesanierung, Mobilitätswende, Wassermanagement
- Wohnraumpolitik: Wohnraummangel, Verdichtung, Bodenversiegelung
- Sicherheit: kommunale Polizeien, Prävention, Videoüberwachung
- Lokale Finanzen: nach dem Wegfall der Wohnsteuer neue Finanzierungsmodelle
Diese Themen betreffen auch EU-Bürger direkt, die in Frankreich leben – sie zahlen lokale Steuern, schicken ihre Kinder in französische Schulen und nutzen die kommunalen Dienstleistungen.
Warum EU-Bürger ihre Stimme nutzen sollten
Die politische Teilhabe in der Wohnkommune ist nicht nur ein Recht, sondern eine Chance gelebter europäischer Demokratie. Viele deutsche Bürgerinnen und Bürger in Frankreich nutzen diese bislang kaum: Bei den letzten Kommunalwahlen 2020 lag die Beteiligung unter EU-Bürgern im Promillebereich – trotz wachsender deutschsprachiger Gemeinden etwa in Paris, Straßburg oder Lyon.
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender populistischer Bewegungen ist die Stärkung der kommunalen Demokratie ein Bollwerk gegen Politikverdrossenheit. Wer sich informiert, registriert und wählt, trägt zu einem vielfältigen, funktionierenden Gemeinwesen bei.
Praktische Hinweise zur Wahlteilnahme
1. Registrierung
Wer wählen möchte, muss auf der Wählerliste seiner Kommune eingetragen sein. Dies war in der Regel bis Ende Januar 2026 möglich. Zuständig sind die Mairies (Rathäuser) vor Ort oder das Online-Portal service-public.fr.
2. Unterlagen
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis des Wohnsitzes (z. B. Stromrechnung) genügen meist zur Anmeldung.
3. Wahlbenachrichtigung
Nach der Eintragung wird eine Carte électorale per Post zugestellt – sie dient als Nachweis für die Wahlberechtigung.
4. Wahlgänge
Wie in Frankreich üblich, finden zwei Wahlgänge statt: voraussichtlich im März 2026, an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen.
Auch wenn man kein französischer Staatsbürger ist: Die Stimme zählt – und verändert das unmittelbare Umfeld.
In einer Zeit, in der europäische Integration und lokale Herausforderungen aufeinandertreffen, sind die Kommunalwahlen 2026 ein Prüfstein europäischer Demokratie auf lokaler Ebene.
Von Andreas Brucker