Politik & Gesellschaft

Kraftstoffhilfe für Vielpendler bis 31. August verlängert

Die Antragsfrist für die Kraftstoffhilfe für einkommensschwache Berufstätige mit langen Fahrstrecken wird um einen Monat verlängert. Wirtschaftsminister Roland Lescure will zudem am 27. Juli die Kraftstoffverteiler in Bercy treffen.

Paris – 23.07.2026: Die französische Regierung verlängert die Antragsfrist für die Kraftstoffhilfe für Berufstätige mit hoher Fahrleistung bis zum 31. August 2026. Das teilte Wirtschaftsminister Roland Lescure am Donnerstag mit. Das Online-Portal sollte urspruenglich am 31. Juli schliessen. Mit der Verlängerung erhalten Berechtigte einen weiteren Monat Zeit, den Antrag über ihr persönliches Konto bei der Steuerverwaltung einzureichen.

Die Pauschale beträgt 100 Euro pro anspruchsberechtigtem Fahrzeug. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums soll sie die Mehrkosten durch gestiegene Preise an den Tankstellen abfedern. Die Regierung rechnet mit rund drei Millionen anspruchsberechtigten Erwerbstaetigen. Die Hilfe ist gezielt auf Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie auf Personen ausgerichtet, die für ihre beruflichen Wege auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.

Voraussetzung ist unter anderem ein steuerlicher Wohnsitz in Frankreich und ein Aktivitätseinkommen im Jahr 2024. Das Referenzsteuereinkommen darf pro Anteil des Haushalts 16.880 Euro nicht übersteigen. Zudem müssen Antragsteller ihr Fahrzeug beruflich nutzen und entweder mehr als 15 Kilometer je Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsort fahren oder im Beruf mehr als 8.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen.

Zugelassen sind Fahrzeuge mit Verbrennungs- oder nicht aufladbarem Hybridantrieb, sofern sie ordnungsgemäß versichert sind. Elektro- und Wasserstofffahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge sowie Dienstwagen fallen nicht unter das Programm. Für den Antrag werden persönliche Steuerdaten, das Kennzeichen und Angaben aus der Zulassungsbescheinigung benötigt. Nach erfolgreicher Prüfung soll die Überweisung auf das bei der Steuerverwaltung hinterlegte Konto in etwa zehn Tagen erfolgen.

Lescure kündigte zugleich ein Treffen mit den Kraftstoffvertreibern am Montag, 27. Juli 2026, im Finanzministerium in Bercy an. Daran sollen auch Energieministerin Maud Bregeon und der für Kaufkraft zuständige Minister Serge Papin teilnehmen. Im Mittelpunkt steht nach Angaben des Ministers die Frage, ob die Handelsmargen während der sommerlichen Reisesaison begrenzt bleiben und sinkende Einkaufskosten rasch an die Autofahrer weitergegeben werden.

Die Regierung beobachtet die Preisbildung an den Zapfsäulen bereits seit Beginn der durch den Nahostkonflikt verschärften Energiekrise. Das Finanzministerium veröffentlicht dazu woechentlich Daten zu den Bruttovertriebsmargen. Diese Kennziffer beschreibt den Abstand zwischen dem Nettopreis an der Zapfsäule und den Preisen raffinierter Kraftstoffprodukte. Sie umfasst unter anderem Logistik, Betriebskosten der Tankstellen, regulatorische Pflichten und die Handelsspanne.

Mit der Fristverlängerung verbindet die Regierung zwei Ziele: Sie will anspruchsberechtigten Pendlern den Zugang zur Hilfe sichern und zugleich die Belastung der Verbraucher an der Tankstelle begrenzen. Die Maßnahme ist einmal je Fahrzeug nutzbar. Wer die Bedingungen nicht erfuellt oder unzutreffende Angaben macht, muss mit einer Rückforderung rechnen; die Steuerverwaltung kann die Angaben noch bis zu fünf Jahre nach der Auszahlung kontrollieren.

Quellen

  • Ministerium für Wirtschaft, Finanzen sowie industrielle, energetische und digitale Souveränität
  • Franceinfo
  • Service Public

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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