Alle Artikel

Krank und benachteiligt? Warum Frankreichs Regierung mit ihrer Reform der Lohnfortzahlung alle gegen sich aufbringt

Mitten in der Sommerpause zündet die französische Regierung eine finanzpolitische Nebelgranate: Künftig soll die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem achten Tag einsetzen – bislang beginnt sie ab dem vierten. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Plans zur Haushaltskonsolidierung, doch sie trifft auf seltene Einmütigkeit unter Arbeitgebern und Gewerkschaften: Beide Seiten lehnen die geplante…

Illustration: Online Marketing

Mitten in der Sommerpause zündet die französische Regierung eine finanzpolitische Nebelgranate: Künftig soll die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem achten Tag einsetzen – bislang beginnt sie ab dem vierten. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Plans zur Haushaltskonsolidierung, doch sie trifft auf seltene Einmütigkeit unter Arbeitgebern und Gewerkschaften: Beide Seiten lehnen die geplante Verlängerung der Karenzzeit ab – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Einseitige Lastenverlagerung in schwierigen Zeiten

Gesundheitsministerin Catherine Vautrin begründet die geplante Änderung mit der Notwendigkeit, die Sozialversicherungsausgaben zu zügeln. Allein die Ausgaben für Krankengeld sollen 2025 die Marke von 16 Milliarden Euro übersteigen – ein Anstieg um fast 70 % gegenüber 2012. Durch die Neuregelung verspricht sich die Regierung Einsparungen von 945 Millionen Euro jährlich für die staatliche Krankenversicherung. Diese Kosten würden jedoch nicht entfallen, sondern zum Teil auf Arbeitgeber (ca. 660 Mio. Euro) und zum Teil auf Arbeitnehmer verlagert – vor allem jene ohne tariflichen oder betrieblichen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit.

Für die Arbeitgeber bedeutet dies faktisch eine Verlängerung ihrer Pflicht zur Lohnfortzahlung: Sie sollen die Tage vier bis sieben übernehmen, was bisher in vielen Branchen nicht vorgesehen ist. Der erste Tag bliebe vollständig unbezahlt – ein sogenannter Karenztag „d’ordre public“, der nicht abgedeckt werden darf.

Gewerkschaften: Angriff auf soziale Gerechtigkeit

Die Kritik von Arbeitnehmerseite ist scharf und grundsätzlicher Natur. „Krankwerden ist kein freiwilliger Akt“, betont Marylise Léon, Generalsekretärin der CFDT. Gerade prekär Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Angestellte kleiner Betriebe ohne flankierende Tarifverträge würden überproportional belastet. Der sozialpolitische Grundsatz, dass Krankheit nicht zur Armutsfalle werden darf, gerate ins Wanken.

Auch die CGT spricht von einem Angriff auf das Solidarprinzip. Man befürchte, dass sich insbesondere geringverdienende Arbeitnehmer künftig aus Angst vor Verdienstausfall krank zur Arbeit schleppten – mit Risiken für ihre Gesundheit und für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz.

Arbeitgeber: Bürokratisch, teuer und kontraproduktiv

Überraschend deutlich äußert sich auch der französische Unternehmerverband Medef – und zwar in seltener Eintracht mit der Confédération des petites et moyennes entreprises (CPME) und der Union des entreprises de proximité (U2P). Die Arbeitgeber lehnen die Reform entschieden ab, weil sie die Kosten des Sozialstaats auf sie abwälze. „Unzumutbar“ sei das, so U2P-Präsident Michel Picon.

Zwar befürworten viele Unternehmensvertreter die Einführung fester Karenztage – allerdings unter der Bedingung, dass diese weder vom Arbeitgeber noch vom Sozialstaat kompensiert werden. Es gehe um „Verantwortung“ der Beschäftigten, so der Medef. Doch statt eines solchen ordnungspolitischen Signals wittert man nun schlicht fiskalischen Opportunismus: Der Staat spare auf Kosten anderer.

Gefahr für kleine Unternehmen und soziale Kohärenz

Besonders prekär ist die Lage in Klein- und Kleinstbetrieben: Laut einer Analyse des französischen Rechnungshofs verfügen rund 60 % der Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten über keine Zusatzversicherung oder tarifliche Regelung zur Überbrückung der Karenztage. Für deren Mitarbeitende droht künftig ein faktischer Einkommensverlust von bis zu sieben Tagen pro Krankschreibung – ein empfindlicher Einschnitt.

Im Gesamtbild droht die Reform, die bereits bestehenden Ungleichheiten im französischen Arbeitsmarkt weiter zu vertiefen: Großunternehmen mit leistungsfähiger Personalpolitik werden die Lücken meist kompensieren – kleine Betriebe und ihre Beschäftigten hingegen könnten das Nachsehen haben. Damit stellt sich auch die Frage, ob ein so ungleich verteiltes Risiko sozialpolitisch tragbar ist.

Der Vorschlag kommt in einer Phase ohnehin angespannter sozialer Verhältnisse. Nach der Rentenreform, der Umstrukturierung des öffentlichen Dienstes und der anhaltenden Haushaltsdebatte wächst der Unmut in der Bevölkerung. Sollte die Regierung an der Ausweitung der Karenzzeit festhalten, droht ihr nicht nur eine neue Streikwelle – sondern auch eine Erosion des sozialen Zusammenhalts. Der politische Preis für 945 Millionen Euro Einsparung könnte deutlich höher ausfallen als gedacht.

Autor: P. Tiko

Ende des Artikels