Politik & Gesellschaft

Lecornu will Google-Strafe zur Senkung der Europäische Union-Beiträge nutzen

Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu fordert, die rechtskräftige Google-Strafe von 4,125 Milliarden Euro samt Zinsen zur Entlastung der Mitgliedstaaten einzusetzen. Eine direkte Überweisung nach Paris ist jedoch nicht möglich.

Paris – 16.09.2026: Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, aufgefordert, die gegen Google verhängte Kartellstrafe zur Entlastung der Mitgliedstaaten zu verwenden. Einschließlich aufgelaufener Zinsen geht es nach Angaben von Franceinfo um rund 4,6 Milliarden Euro. Die französische Regierung sucht für den Haushalt 2027 nach Einsparmöglichkeiten und will zusätzliche Belastungen begrenzen.

Die Geldbuße stammt aus dem Android-Verfahren der Europäischen Kommission von 2018. Brüssel warf Google vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunknetzbetreibern wettbewerbswidrige Vorgaben für die Vorinstallation der Google-Suche und des Browsers Chrome gemacht zu haben. Der Gerichtshof der Europäischen Union wies die Rechtsmittel von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet am 2. Juli 2026 zurück. Damit wurde die vom Gericht der Europäischen Union auf 4,125 Milliarden Euro festgesetzte Sanktion rechtskräftig.

Lecornus Forderung zielt allerdings nicht auf eine direkte Auszahlung an Frankreich. Kartellbußen fließen in den Haushalt der Europäischen Union. Dort können sie den Finanzierungsbedarf senken und dadurch die Beiträge der Mitgliedstaaten verringern, die sich wesentlich nach dem jeweiligen Bruttonationaleinkommen richten. Eine Entlastung würde somit nach den geltenden Haushaltsregeln auf die Mitgliedstaaten verteilt. Paris könnte seinen Anteil nicht als frei verfügbares Geld verbuchen.

Der Mechanismus ist im europäischen Haushaltsrecht vorgesehen. Weil der EU-Haushalt kein Defizit ausweisen darf, werden Einnahmen aus rechtskräftigen Geldbußen bei der Berechnung der notwendigen nationalen Beiträge berücksichtigt. In früheren Berichtigungshaushalten hat die Kommission Einnahmen aus Wettbewerbsstrafen eingesetzt, um die auf dem Bruttonationaleinkommen beruhenden Beiträge zu senken. Auch Überschüsse werden grundsätzlich mit dem folgenden Haushalt verrechnet.

Wie stark Frankreich tatsächlich profitiert, hängt von mehreren Schritten ab. Zunächst müssen die Strafe und die Zinsen entrichtet werden. Anschließend ist die Einnahme im europäischen Haushaltsverfahren zu berücksichtigen, an dem die Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt sind. Zudem kann der Betrag mit anderen Einnahmen, veränderten Ausgaben und Haushaltskorrekturen verrechnet werden.

Politisch wendet sich Lecornu dagegen, außerplanmäßige Einnahmen für neue Vorhaben auf europäischer Ebene zu nutzen. Stattdessen sollen sie aus seiner Sicht die Lasten der Mitgliedstaaten verringern. Frankreich befindet sich wegen seines übermäßigen Defizits unter besonderer Beobachtung der europäischen Institutionen. Für den Etat 2027 wäre die Google-Strafe daher allenfalls eine begrenzte Entlastung im europäischen Finanzierungssystem, keinesfalls eine Überweisung von 4,6 Milliarden Euro nach Paris.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Gerichtshof der Europäischen Union
  • Rat der Europäischen Union
  • Europäische Kommission

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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