Politik & Gesellschaft

LFI fordert Rücktritt von Innenminister Nuñez wegen Berichten über Rima Hassan

Nach Recherchen von "Complément d'enquête" verlangt La France insoumise den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez. Rima Hassans Anwalt will mögliche Informationslecks gerichtlich untersuchen lassen.

Paris – 16.09.2026: Ein Fernsehbericht über mögliche Informationslecks während des Polizeigewahrsams der Europaabgeordneten Rima Hassan hat in Frankreich eine politische und juristische Auseinandersetzung ausgelöst. Die Partei La France insoumise (LFI) fordert den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez. Sie beruft sich auf Recherchen der Sendung "Complément d'enquête", über die am Mittwoch berichtet wurde.

Im Kern geht es um Angaben, die im April 2026 während Hassans Gewahrsamnahme in den Medien auftauchten. Die Pariser Kriminalpolizei befragte die LFI-Politikerin damals im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts der öffentlichen Billigung des Terrorismus. Zugleich kursierten Berichte über einen angeblichen Fund oder Konsum eines Betäubungsmittels.

Nach Darstellung ihres Anwalts Vincent Brengarth erwies sich dieser Verdacht später als unbegründet; die betreffende Untersuchung sei eingestellt worden. Brengarth beantragte nun die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung. Sie solle klären, wer Informationen aus dem laufenden Verfahren weitergegeben habe und welche Motive dahinterstanden. Ob die Justiz dem Antrag folgt, war zunächst offen.

LFI wirft Nuñez vor, durch Äußerungen gegenüber Journalisten an der Verbreitung der Angaben beteiligt gewesen zu sein. Die Partei stützt ihre Rücktrittsforderung auf die Fernsehrecherchen und sieht die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens verletzt. Eine gerichtliche Feststellung, dass der Innenminister für ein Informationsleck verantwortlich war, liegt nicht vor. Nuñez hatte sich zu der Forderung zunächst nicht öffentlich geäußert.

Hassan musste sich am 16. September vor dem Pariser Strafgericht wegen zweier Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lauten die Vorwürfe auf öffentliche Billigung einer Straftat sowie unmittelbare öffentliche Aufforderung zu einer Straftat, der keine Wirkung gefolgt sei. Zum Ausgang des Verfahrens lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine verlässlich bestätigten Angaben vor. Das Verfahren ist von der nun beantragten Untersuchung möglicher Informationslecks zu trennen.

Laufende Ermittlungen unterliegen in Frankreich grundsätzlich dem Untersuchungsgeheimnis. Es soll die Arbeit der Justiz, die Rechte der Beteiligten und die Unschuldsvermutung schützen. Dennoch gelangen Einzelheiten aus Ermittlungsakten immer wieder an die Öffentlichkeit. Ob dies im Fall Hassan auf strafbare Weise geschah und wer dafür verantwortlich sein könnte, müsste erst ermittelt werden.

Hassan und ihr Verteidiger hatten bereits im Frühjahr Verstöße gegen das Untersuchungsgeheimnis beklagt. Der neue Antrag richtet sich nach den bislang veröffentlichten Angaben nicht gegen eine bereits eindeutig bestimmte Person. Er soll vielmehr die Herkunft der verbreiteten Informationen und die Umstände ihrer Weitergabe klären. Die politische Forderung von LFI geht damit weiter als der derzeit gerichtlich belegte Stand.

Quellen

  • Franceinfo
  • La France insoumise
  • Le Monde
  • RTL
  • Euronews

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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